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Jlltttttgenz-
für die OberamtS-
Nagold, Freudenstadr, Nro. 26.
Freitag,
Bezirke
Blatt
und Herrenbepg. 1834.
4. April.
Mil Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schcn Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
Freud en stadt. An folgenden Tagen je Morgens 9 Uhr wird auf dem NathhauS dahier Zunftversammlung gehalten :
Donnerstag den iü. April Leineweber.
Freitag den 11. April Schneider.
Samstag den 12. April Schuster.
Montag den 14. April Seiler.
Die Ortevorsteher haben die im Zunft- bezirk wohnenden Meister hievon sogleich in Kcnntniß zu setzen, mit dem Anfügen, daß, da die Zunftvorsteher neu zu wählen sind, ein jeder bei Strafe von 1 fl. zu erscheinen haben, außer er würde vor dem Ende der Wahlhandlung einen, vom Ortsvorsteher beurkundeten Stimmzettel an daß K. Oberamt einsenden.
Den 2. April 1384.
K. Oberamt, Friz.
Freudenstadt. Man hat wahrge- nvmmcn, daß ver ff. n der Instruktion zum Sportelgesetz vom Jahr 1Z28 vo» manchen Orlsvorstchern des hiesige» Bezirkes nicht recht verstanden wird, und dcßhalb sieht man sich veranlaßt, denselben Folgendes zur Nachachtung bekannt zu machen:
Von jedem Hochzeittanz, der ausser dem itcn Tag gehalten wird, muß die gesc^liche Sportel vo» 1 fl. zO kr. per Tag ciiigczo- gen werden; deßgleichcn von anderen ge- wohnlichen Tänzen 1 fl.
Was sodann die Einsendung der Sportelurkunden jeden Vierteljahrs betrifft, so ist auf denselben zu bemerken, daß die Einzugsgebühr s 6 kr. per Gulden abgezogen sei, auch ist die Urkunde dem betreffenden K. Pfarramt zu übersenden, damit dieses bemerke, was an kirchlichen Sportel» gefallen sei.
Den 29. Merz lgz4>
K. Obekamt,
Friz.
OberamtsgerichL Freudcnstadt. Heselbach, Gerichtsbezirks Freudenstadt. fSchuldeiiLiquidation.fj Gegen