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Jlltttttgenz-

für die OberamtS-

Nagold, Freudenstadr, Nro. 26.

Freitag,

Bezirke

Blatt

und Herrenbepg. 1834.

4. April.

Mil Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schcn Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freud en stadt. An folgenden Tagen je Morgens 9 Uhr wird auf dem NathhauS dahier Zunftversammlung gehalten :

Donnerstag den. April Leineweber.

Freitag den 11. April Schneider.

Samstag den 12. April Schuster.

Montag den 14. April Seiler.

Die Ortevorsteher haben die im Zunft- bezirk wohnenden Meister hievon sogleich in Kcnntniß zu setzen, mit dem Anfügen, daß, da die Zunftvorsteher neu zu wählen sind, ein jeder bei Strafe von 1 fl. zu erscheinen haben, außer er würde vor dem Ende der Wahlhandlung einen, vom Ortsvorsteher be­urkundeten Stimmzettel an daß K. Oberamt einsenden.

Den 2. April 1384.

K. Oberamt, Friz.

Freudenstadt. Man hat wahrge- nvmmcn, daß ver ff. n der Instruktion zum Sportelgesetz vom Jahr 1Z28 vo» manchen Orlsvorstchern des hiesige» Bezirkes nicht recht verstanden wird, und dcßhalb sieht man sich veranlaßt, denselben Folgendes zur Nachachtung bekannt zu machen:

Von jedem Hochzeittanz, der ausser dem itcn Tag gehalten wird, muß die gesc^liche Sportel vo» 1 fl. zO kr. per Tag ciiigczo- gen werden; deßgleichcn von anderen ge- wohnlichen Tänzen 1 fl.

Was sodann die Einsendung der Spor­telurkunden jeden Vierteljahrs betrifft, so ist auf denselben zu bemerken, daß die Ein­zugsgebühr s 6 kr. per Gulden abgezogen sei, auch ist die Urkunde dem betreffenden K. Pfarramt zu übersenden, damit dieses bemerke, was an kirchlichen Sportel» ge­fallen sei.

Den 29. Merz lgz4>

K. Obekamt,

Friz.

OberamtsgerichL Freudcnstadt. Heselbach, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. fSchuldeiiLiquidation.fj Gegen