seil. Auch wird von den Nichterscheinen- den angenommen werten, sie seien rück- sichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gluchbevorzugtcn, und in Betreff des Verkaufs der MaffeObjekte, s» wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bergetreten.
Den 10. Merz 1804.
K. Oberamtvgericht,
Kübe l.
Wittlens weiler, Gerichtsbezirks Freudenstadt. (Verschollener.^ Ali- chael Wldmaier von Wittlensweiler, geb. den 27. Scpt. 1762 ist seit 53 Jahren verschollen. Aus Ansuchen seiner Prä- ? sumtivErben werden nun Wldmaier oder seine etwaigen Leibeserben ausgcsordcrt, von ihrem Leben innerhalb 90 Tagen der Unterzeichneten Stelle Anzeige zu machen, widrigenfalls Widmaier für todt angenommen, und sein Vermögen welches sich auf 114 fl. belauft, an seine nächsten Seltenverwandte auogefolgt würde.
Freudenstadt den 10. Merz 18Z4.
K. Oberamtsgericht,
Kübe l.
O b e r i fl i n g e n, Gerichtsbezirks Freudenstadt. (Verschollen er. j Matthäus Bischofs von.Öbcriflingen hat, wenn er noch am Leben ist, am 2§. Mai 1822 das 70ste Jahr zurückgelegt, ist aber seit vielen Jahren von Haus abwesend, ohne daß man Nachrichten über ibn erhalten hatte. Sein Vermögen in Betrag von 94 fl. ist schon früher gegen Caution ausgefolgt worden, und es ergeht nun an den Verschollenen oder seine etwaige» heibesErben die Aufforderung, sich innerhalb neunzig Tagen bei Unterzeichne
ter Stelle um so gewisser zu melden, , als nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist -Bischofs für todt erklärt, und sein Ver« f mögen an seine Seitenverwandten defi- f nitio ausgefolgt würde, i Freudenstadt den 10. Merz 18Z4.
K. Oderamtsgericht,
Kübel.
I Pfalzgrafenweiler, Gerichtsbezirks Freudenstadt. (Verschollener.) Das pflegschaftliche Vermögen des seit vielen Jahren von Haus abwesenden Matthäus Neefs von Psalzgrasenweiler, geb. den Zo. Mai »762, ist schon im Jahr 1820 im Betrag von 453 fl. an feine PräsumtivErben gegen Caution aus« gefolgt worden, und es soll nun, nachdem der Verschollene, wenn er noch am Leben ist, das 7oste Lebensjahr zurück- gclegt hat, die definitive Vertheiluug vor sich gehen.
Es ergeht daher hiermit an de» Ver« schollvnen oder seine etwaigen LeibesEr« bcn die Aufforderung, sich innerhalb neunzig Tagen bei der Unterzeichneten Stelle- zu melden, unter der Androhung, daß nach erfolglosem Ablauf dieser Frist Matthäus Nceff für todt angenommen, uirtz das Vermögen seinen nächsten Seiteir- verwandten zugetheilt werden wird.
Zneudenstadt den 10. Merz 1824.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Oberjettin gen, Gerichtsbezirks Herreuberg. (Gläub'igerAufruf.j Auf das eiugetreteue Ableben des Jakob-Boß, Schmidts und GemeindepflegerS dahier, werden alle diejenigen, welche an de» Verstorbenen Ansprüche,' insbesondere auS etwa eiugegangeueu BürgschastsVerbind-