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Nagold. Da die Berichte über den, tziehsland, über die Reinlichkeit in den Or- - ten und Anlegung von Dungsictten, über die Besitzer vni Medaillen und Ehrenzeichen bis jetzt noch nicht von sämtlichen Orten cingckommen sind, so werden die betreffenden Ortsvorstcher aufgefordert solche am näch­sten Botentage ganz unfehlbar einzusenden, indem ein Warkdoke zu Abholung obgenanu» ter Berichte abgescndet werden wird.

Den g. Zan. 1^54.

K. Oberamt.

Obcramtsgericht Nagold.

Gült! in gen, GerichtsbezirkS Na­gold. ^Aufforderung an Bürgschafts- Gläubiger.) Die Erben des alt Jakob Pfeifle, gewesenen Gemeinderaths von

scheu, um Erlassung einer öffentlichen Aufforderung gebeten.

Es werden daher alle diejenige, ge­gen welche Pfeifle BürgschaftsVerbiud- lichkeiten übernommen hat, hiemit öffent­lich aufgerufen, solche binnen der zer- stdrlichen Frist von Z0 Tagen, von heute an gerechnet, bei der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, widrigenfalls sie sich die aus der Unterlassung ihnen zuge. henden Nachtheile selbst zuzuschreiben haben und den Pfeisier'schen Erben je­denfalls die ihnen gegen die Gläubiger in gegenwärtiger Zeitperiode zustehendeu Einreden Vorbehalten bleiben.

Nagold, den 23. Der. i833.

K. Oberamtsgericht, H 0 f f a k e r.

Egenhausen, Gerichtsbezirks Na»

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gold. sSchuldeuLiquidatiou.) Von dem

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K. Oberamtsgericht Nagold hat die Un­

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terzeichnete Stelle den Auftrag erhalten,

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das Schuldenwesen des weil. Jakob

Brenner, Lukas Sohn, gewesenen Zeug, machers von Egenhausen wo möglich im

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außergerichtlichen Wege durch Vergleich

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zu erledigen.

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Zu dieser Verhandlung ist nun Tag-

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farth auf

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Montag den 3. Febr. 1834

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festgesetzt, und es ergehet an sämtliche

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Gläubiger des Brenner oder an deren

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etwaige Bürgen, die Aufforderung, an dem obigen Tag Vormittags 8 Uhr, entweder in Person, oder durch gesetzlich

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Bevollmächtigte auf dem Rathhaus zu

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Egenhausen zu erscheinen, ihre Forderung

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gesetzlich zu liquidiren und sich über ei­nen Borg - oder NachlaßVergleich zu erklären.

Gegen die nicht erscheinenden, so

wie aus den Akten nicht bekannten Gläu­

bigern wird in der nächsten Sitzung

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des K. Oberamtsgerichts der Ausschluß-

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Bescheid von der gegenwärtigen Masse

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ausgesprochen, von den nicht erscheinen­

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den, jedoch aus den Akten bekannten

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Gläubigern aber wird angenommen wer­den , daß sie den Erklärungen der Er­scheinenden beitreten.

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Altenstaig, den 3l. Der. 1833.

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K. Amtsnotariat,

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Stroh.

Frnthenh 0 f, Schultheißenamt-

Grünthal, Oberamts Freudenstadt.sGläu- biger Aufruf.) Da dem K. Amtsno­

tariat Dornstetten das Schuldenwesen

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i des weil. Martin Springmann gewrse-

K.