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gere Zelt gemeinschaftlich einen Viktua- lienHandel getrieben haben, aufgerufen, innerhalb 45 Tagen ihre Forderungen oder Verbindlichkeiten dem aufgestellten Masseverwalter Jakob Schmelzte Ge- meinderath in Hallwangen anzuzeigen.
Den 1.9. Nov. 1833.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
HofkameralamL Herrenberg.
Herrenberg. sFruchtVerkauf.fs Die Unterzeichnete Stelle verkauft von ihren Kästen in Herrenberg und Gültstein aus freier Hand neue Gerste, Erbsen, Linsengerste, Wickenhaber, Ackerbohnen und alten Dinkel.
Den 28. Nov. 1855.
K. Hofkameralamt.
Kameralamt Reuthin.
Re nt hin. sFruchtverkauf.fj Auf den diesseitigen Fruchtkästen zu Neut- hin, Wildberg und Nagold sind noch ziemliche Vorräthe an alten Früchten, als Dinkel, Haber, Roggen, Gerste, disponibel, welche in herabgesetzten Preißen abgegeben und worüber täglich Käufe mit der Unterzeichneten Stelle abgeschlossen werden können.
Den 25. Nov. 1835.
K. Kameralamt,
B ü h l e r.
Kameralamt Horb.
Horb. sBranntweinPatentisirung.fi In dem nächsten Monat wird der Um- geldsCommissär bei Gelegenheit des Kel- lerAbstichs auch die für das Kalender jahr 1854 geltende BranntweinPatenti« sirung vornehmen.
Die Schultheißenämter haben dkeß öffentlich bekannt zu machen, damit die zu der Fabrikation, dem Hausirverkauf und dem Ausschank des Branntweins berechtigte Personen, wenn sie etwas vorzubringen haben, noch in dem Monat November den Accisser ersuchen, daß ec sie bei der Anwesenheit des UmgeldsCom- missärs Vorbescheiden möchte, indem das Kameralamt bei den UmgeldsEinzügen auf die Beschwerden Einzelner keine Rücksicht nehmen kann, sondern die Patent!« sirungsCommission dergleichen Beschwerden im Dccember zu erledigen hat, wor« nach sodann der in diesem Monat für das ganze Jahr gemachte Ansatz in 4 gleiche QuartalRaten zerschlagen wird.
Spezereihändler sind blos zum Essig- schank berechtigt, zum Branntwein- und Liqueurschank nicht. Wer Branntwein im Großen, uemlich eine Maas und darüber verkaufen will, hat sedesmal den Unterkäufer beizuziehen und die Accisse mit 2 kr. vom Gulden Erlös zu entrichten.
Den 12. Nov. 1835.
K. Kameralamt.
Fsrstamt Wildberg.
W i l d b e r g. sBuchelnVerkauf.^ Höherer Weisung gemäß werden Montag den 9. Deo. l. I. Vormittags 10 Uhr in hiesiger ForstamtsKanzler
5oi Sri. Bucheln
guter Qualität, welche bei den Förstern zu Hildrizhausen, Stammheim, und Hirsau aufbewahrt sind, in kleinen Parthieen im Aufstreich verkauft, wozu