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sonen, welche an diesen Tagen kommen werden, nicht abfertigen könnte.
Den 12. Nov. 1833 .
K. Kameralamt.
Nagold. fZunftVersammlungen.j Das hiesige K. Oberamt hat nach Umfluß von Z Jahren bei dem Vereine der Schmidts, der Wagner, der Sattler und Seckler, der Hafner, der Huthmacher, der Schuhmacher und Sailer, wiederholte Versammlungen beschlossen, und die Unterzeichneten mit dem Vorsitz in diesen Versammlungen beauftragt.
Diese werden nun an nachfolgenden Tagen, auf dem hiesigen Rathhaus statt finden, und die im Art. 100 der allgemeinen GewerbeOrdnung von Nro. 1 bis 6 bezeichnete Gegenstände — werden zur Berathung — beziehungsweise zur Beschlußnahme kommen.
Die Mitglieder dieser verschiedenen Vereine werden hiermit cingcladen, sich hei den betreffenden Versammlungen einzufinden ; jeder Meister aber wird bei der im Art. 102 der GewerbeOrdnung festgesetzten LegalStrafe von 1 fl. aufgefordert, am Tage, der sein Gewerbe betreffenden Versammlung, so viele wahlfähige Meister — zu Obermeistern entweder in Person — oder mittelst — vom Ortsvorstande beglaubigter Stimmzettel — vor dem Abschlüsse des Protokolls dem Obmanne zu bezeichnen, als der bisherige Zunftvorstand — Mitglieder gezählt hat.
Die Täge an denen die Versammlungen statt finden, und die Anzahl der zu wählenden Obermeister bei den verschiedenen Zünften — sind folgende: Die Sailer Donnerstag den 28. Nov.
Morgens 8 Uhr,
— Hafner Donnerstag den 28. Nov.
Morgens 10 Uhr, je Z Obermeister,
— Sattler und Seckler Samstag de» 5 o. Nov.
Morgens 8 Uhr, je Z Obermeister,
— Schuhmacher den 2. Dez.
Morgens 8 Uhr, je 4 Obermeister,
— Schmidts den Z. Dez.
Morgens 8 Uhr,
— Wagner den Z. Dez.
Morgens 10 Uhr,
— Huthmacher den 10. Dez.
Morgens 9 Uhr, je Z Obermeister.
Die Ortsvorstände des diesseitigen OberamtsBezirks werden gebeten, die betreffende Meister von dieser Anordnung baldmöglichst in Kenntniß setzen zu lassen, die Unterzeichneten aber hievon kurz benachrichtigen zu wollen.
Den 18. Nov. 1833 .
Obmann der bezeichneten Zünfte — ausschließlich der Sattler, Stadtschultheiß F u ch st a t t.
In Verhinderung des Obmanns der Sattlerzunft, Repräsentanten, Amtspflegers Schoffer,
Stadtrath Be kling.
Außeramtlichc Gegenstände.
Altenstaig. fMehlVerkauf.^ Da ich bei meinem Mühlwerk im Kleinen die Einrichtung getroffen habe, daß ich im