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enterbt haben. Da der Aufenthaltsort der Brenner'schen Ehefrau, so wie der Koch'schen Geschwister nicht bekannt ist, so ergeht an dieselben die Aufforderung, innerhalb 45 Tagen ihre etwaigen Ein- Wendungen gegen die fraglichen letzten Willensverordnungen dahier um so ge­wisser vorzubringen, als im Versäum« nißfall diese vollzogen würden. Zugleich werden die Gläubiger und Schuldner des Brenner und der Koch, welche län­gere Zeit gemeinschaftlich einen Viktua- NeuHandel getrieben haben, aufgerufen, innerhalb 45 Tagen ihre Forderungen oder Verbindlichkeiten dem aufgestellten Masseverwalter Jakob Schmelzle Ge­meinderath in Hallwangen anzuzeigen.

Den 19. Nov. 18ZZ.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

Kameralamt Rcuthin.

Reuthin. sAusbruchsMaterialien- Verkauf.^ Das Kameralamt besitzt in hem auf dem StadtThor zu Her­renberg befindlichen CriminalThurm nach- Lenannte, den Einbau des letzter,, aus­machende, Gegenstände, welche höherer Anordnung zu Folge im öffentlichen Auf­streich auf den Ausbruch verkauft wer­den sollen, als:

1 Blockstege,

7 Gefängnisse, welche von Holz und woran die Feuerwände mit Back­steinen aufgeführt sind,

Z eiserne Oefen von ungefähr Z«^ bis 3 und 2 Eentnern, eiserne Gitter und VorkaminThüren zusammen ungefähr 15 Centner im Gewicht,

mehrere alte Schlösser,

11 alte Fenster.

Die AufsireichsVerhandlung ist auf

Montag den 2. Dezember d. I. festgesetzt, und es werden die Kaufs- Liebhaber eingeladen, sich an diesem Tage Vormittags 11 Uhr auf dem Rathhause in Herrenberg ein­zufinden, wobei bemerkt wird, daß sie sich wegen vorheriger Einsicht dieser Ge­genstände an den OberamtSgerichtsDie- uer daselbst zu wenden haben.

Den 2«. Nov. 1833 .

K. Kameralamt, B ü h l e r.

Kameralamt Horb.

Horb. sHolzgeldEinzug.fi Das Ka­meralamt wird das Holzgeld in dem K. Forsthaus zu Thummlingen cinziehen am Montag den 2. December Morgens 9 Uhr

von den Orten Haiterbach, Dornstetten, NeuNuifra, Althelm, Cresbach, Herzogs- weiter, Ober- und Unterwaldach, Ober­thalheim und Vesperweiler. Am Dienstag den Z. December Morgens 8 Uhr

in den Orten Thumlingen, Salzstetten, Heiligenbronnen, Hörschweiler, Lüzen- Hardt.

Die Löblichen Stadt- und Dorfschult­heißenämter werden ersucht, solches öffent­lich und mit dem Anfügen bekannt zu machen, daß der Einzug am Dienstag zur Mittagszeit geschlossen werde, und daß die Gemeindepfleger die Sechser und Groschen in versiegelten und überschrie, denen Rollen überbringen sollen, indem man sonsten sie und die viele andere Per-