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Morgens 8 Uhr

in den Orten Thumlingen, Salzstetten, Heiligenbronnen, Hörschweiler, Lüzen- hardt.

Die Löblichen Stadt- und Dorfschult­heißenämter werden ersucht, solches öffent­lich und mit dem Anfügen bekannt zu machen, daß der Einzug am Dienstag zur Mittagszeit geschlossen werde, und daß die Gemeindepfleger die Sechser und Groschen in versiegelten und überschrie, denen Rollen überbringen selten, indem man sonsten sie und die viele andere Per­sonen, welche an diesen Tagen kommen werden, nicht abfertigen könnte.

Den 12. Nov. 1835 .

K. Kameralamt.

Gechingen , Oberamts Calw. fNeues SchulhausBauwesen.j Es soll, unter Vorbehalt höherer Genehmigung, ein neues Schulhaus gebaut werden.

Der Ueberschlag ist folgender:

Maurer- und SteinkauerArbeit

GipserArbeit ZimmerArbeit . Schreiner Arbeit GlascrArbcit . SchlosserArbeit FlaschnerArbeit PflastererArbeit LInsirichArbcit HasncrArbeit

24Z0 fl. z kr.

. 2or fl. 15 kr.

io22 fl- 7 kr.

gz» fl. 20 kr.

' LÜÜ fl. ZZ kr.

457 ff- 46 kr.

ZZ fl- z6 kr.

8».fl.

96 fl. 40 kr. 6 fl.

. 5495 fl- 20 kr. Die zur Uebernahme lustbezeugenden Handwerksleute haben sich mit obrigkeit­lichen Zeugnissen, sowohl über ihre Tüch­tigkeit, als auch über ihre Vermögens- Zulänglichkeit versehen,

Dienstag den 2§. dieß Mts.

Morgens 10 Uhr

auf dem Rathhause zur AbfireichsV«*- handlung einzufinden.

Den 5 . Nov. 1855.

Gemeinschaftliches Amt, Pfarrer Klinger.

. Schultheiß Quinzler.

Ge ch ingen, Oberamts Calw. sHausVerkauf auf den Abbruch.j Zum Behuf eines neuen SchulhausBauwe- ses soll, das zwischen der Kirche und dem Pfarrhause stehende, alte Schulhaus und noch eine andere Privatwohnung abgebrochen, und deren Stelle ein neues Schulhaus gebaut werden. Das ein« ist 59^ lang und 55 ^ breit, das andere, welches vor 42 Jahren gebaut wurde, 50 ' 40'.

Der Verkauf auf den Abbruch ge­schieht auf dem Wege des Aufstreichs der Mittwoch den 27. dieß MtS.

Morgens 10 Uhr

auf dem Rathhause statt findet. Da­bei ist zu bemerken, daß die Wegfuhr der Steine und des Urbaues von der Gemeinde besorgt wird.

Den 5 . Nov. 1835 .

Das gemeinschaftliche Amt, Pfarrer Klinger.

^' Schultheiß Q u i n z le r.

Ebhause n, Oberamts Nagold. Nach Ablauf einer dreijährigen Periode hat das Königliche Oberamt bei dem Vereine der Tuchscheerer, Tuch- und Zeugmacher, eine abermalige Zunftver­sammlung beschlossen, und den Unter­zeichneten Obmann mit dM Vorsitz beauftragt. ^

Zu dieser Versammlung ist Donnerstag, Freitag und Samstag als der Li. 22 . und 25. d. M. ausge-