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Handlung ausgestellte von dem Vorgesetzten Lberamt beglaubigte gemeinderathliche Zeugnisse» und sofern sie dem Lberamt und dem Ämt»versammlungsAusschuß nicht persönlich htkannt sepn sollten, durch Zeugnisse eine» öffentlich angestellten VauBeamten, über erprobte Tüchtigkeit und Zuvcrlaßigkeit au-zu- weisett vermögen.
Die Ucbcrschlag-Summcn betragen für Maurer- unv «LteinhauerArbeit »zz8 si- — GpPserArbeit . . . 214 fl.
— ZimmcrArdeit
— SchreincrArbcit
— GlaserArbeit
— SchlosscrArbeit
— HafnerArbeit .
— PfiastererArbeit
»798 fl- 252 fl- 88 fl- 82» fl.
9 fl. 20 fl.
Zusammen — ' 4520 fl.
Die Riffe und die Kosten-Voranschläge können übrigen- bei dem Oberamt auch vor -er Abstreich-Derhandlung eingesehen werden.
. Zugleich mit dieser Mkord-Verhandlung ^vkrd der Versuch gemacht werden» fall» sich Liebhaber hiezu zeigen, welche annehmliche Anerbietungen machen, den bisherigen Ge- fangnißThurm das Bronnthor genannt, auf den Abbruch zu verkaufen; auch hievon kann Vor dem Verkauf Einsicht genommen werden, und ist sich de- Fall» an da» Obrramt zu «enden.
Den 50. Okt. »gzz.
K. Oberamt und Amt-versammlung-Au-schuß.
Oberamtsgericht Nagold.
Oberthalheim, GerichtsBezirkS Nagold. fSchuldenLiquidation.) Bei der — auf das Absterben Johannes Sinz, ledigen Bauernknechts von hier, vorgenommenen VerlassenschaftsInventur hat sich eine VermögensUnzulänglichkeit herausgestellt, daher über dessen Nachlaß der Gant erkannt worden.
Tagfarth zur SchuldenLiquidation ist
auf den 23 . November d. I. festgesetzt, und wird
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus zu Oberthalhekm beginnen.
Dessen Gläubiger und Bürgen werden daher eingeladen, bei dieser Verhandlung entweder persönlich oder durch gesetzlich Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre Forderungen gehörig zu liqui» diren.
Wer dieses zu thun unterläßt, unv dessen Forderung nicht schon aus den Acten ersichtlich ist, wird durch ein — in der uächsten GerichtsSitzung fällendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen.
Den SL. Okt. 1833 .
K. Oberamtsgericht, Hoffacker.
Freudenstadt. ^Verschollener.^ Jakob Wurster, geboren zu Altenstaig am 22. Februar 1749 hat sich am 9. Februar 1779 "ach Freudenstadt ver- heurathet, im Jahr 1788 aber von da entfernt, und seither keine Nachricht mehr von sich gegeben. Auf Anrufen seiner Seitenverwandten werden nun Wurster und seine etwaigen Leibeserben aufgefordert, sich innerhalb neunzig Tagen bei Unterzeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt und wegen definitiver Verthei- lung des — dem Wurster seit seiner Entfernung angefallenen Vermögens das Geeignete eingeleitet werden würde.
Den 4. Nov. 1833 .
K. Oberamtsgericht,'Kübel.
Alten staig. Samstag den i§. d. M. Vormittags wird in der K.