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n. Die Hauser itadt zum Theil so, dachten sie rrnstein dcS an- ihren und glück-
Allein wie groß Erstaunen, als euchteten großen groß war der noch nach Mit. rtieft, am Spiel- n, da sie auf > die am Kamin hinter ihm her rutschen hörten Unbeschrcib» ihrer bei dem lesen, ergriefen l in ihres Her- n Tische zurück, blatte war nicht t wohl konnten »r theuer. Da m Gelbe könnte der steckte dann stteinander nah- urch die nam- langten so wielach. Am frü» ls Rekruten an abgeführt werte diesem Gelbe . Keiner aber ause wußte sich u erklären, und , hatten nicht w der Granze Herbergsvater iheit schriftlich
goldnen Lamm ;enehm! Noch schte bald dar-
re.)
Beilage zum Intelligenz-Blatt. Nro. 89.
Freitag,'den ö- November rg Z 5-
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. sSchuldenLiquidationen.j In den rechtskräftig erkannten Gant- Sachen der hienachgenannten Personen, sind zu Vornahme der Schulden Liquidationen, so wie zu einem Versuche, diese GantSachen durch Borg- oder NachlaßVergleich zu erledigen, folgende Tage festgesetzt worden:
1) Johann Georg Mast, Gassenwirth von Haiterbach,
Freitag der 22- Nov. d. I.
2) Georg Martin Kemps, Bäcker und Gassenwirth von Rohrdorf,
Donnerstag der 28. Nov.
Z) Konrad Greiner, vormaligen Stadtschultheißen von Nagold,
Freitag der b. Decbr.
4) Andreas Stell, Bäcker zu Wenden,
Samstag der 14. Decbr.
5) weil. Johannes Steiner, gewesener Stadtrath und Steinhauer von Altenstaig,
Freitag der 20. Decbr.
Alle diejenigen, welche an diese Schuldner aus irgend einem Rcchtsgrunde Ansprüche zu machen haben, werden daher, so wie deren Bürgen aufgefordert, an den genannten Tagen jedesmal Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus kn dem.Wohnort des Schuldners entweder in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder.wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Widerspruche un- terliegt, solche durch Einreichung eines
schriftlichen Rezesses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen, und die damit verbundenen Vor- zugsRechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Zugleich wird von den Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, und sich dabei weder in Beziehung auf einen Vergleich, noch in Beziehung auf Verfügungen über das vorhandene ActivVer- mögen äußern, im Fall eines Vergleichs, und der Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaft von den anwesenden Gläubigern, oder einer andern Verfügung über das vorhandene ActivVermögen, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger, welchen gleiche Rechte zustehen, beitreten.
Sodann wird, wenn es möglich ist, mit der Liquidation auch die Eröffnung des LocationsErkenntnisses und des Ver- weisungsProjects verbunden, in jedem Fall aber der PräclusivBescheid gegen die Gläubiger, deren Ansprüche nicht aus den GerichtsAkten ersichtlich sind, ausgesprochen werden.
Den 25 . Okl. 1853 .
K. Oberamtsgericht, H offacker.
Nagold. sBekun ntmachung.^ Es wurde gestern Nacht ein bedeutender BrandstiftungsVersuch in hiesiger Stadt zum großen Glück der Einwohnerschaft — noch vor eingetretenem Unglück entdeckt.
Um den unbekannten Thäter der gerechten Strafe zu überliefern, hat nun heute der Stadtrath mit dem Bürger-