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men werde», sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung fämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 17. Sept. 18ZZ.
K. Oberamtsgericht, Kübel.
Schömberg, Gerichtsbezirks Freu- denstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen Christian Weigold, Taglöhner, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuchk Freitag der 18. Okt. d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts« Grunde, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bärgen -e- Gemeinschuldners, Morgens Z Uhr ln dem Wirthshause zu Schömberg entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Ne- resse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein nach der LiquidationsHandlung auszusprechendes Erkennrniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nicht- erscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzug- ten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetretsn.
Freudenstadt', den 17. Sept. 1833 .
K. Oberamtsgericht, Kübel.
! Schönbronn, Oberamts Nagold. ? sWegbauAkkord.j Die Gemeinde Schön- ! bronn ist verpflichtet einen Distrikt ja» ^dem,auf Schönbronner Markung liegen- ! den, an der StaatswaldParzelle „Eiger genannt", vorbeigehenden Weg Herstellen zu lassen, und beschloß Behufs dessen, eine Verabstreichung auszuschreiben.
Die Länge des herzustellenden Wegs durch die StaatswaldParzelle .beträgt 186 Ruthen, eine weitere Strecke durch Privatwaldung gegen den Buhler hin 6Z Ruthen, mithin im Ganzen 24Z Nth.
Der Ueberschlagist für Hand-und Grab, arbeit samt des dazu nölhigcn Ma» terials .... 6zo fl. ^6 kr.
Für Maurerarbeit . . 21 fl. 57 kr.
Zusammen —702 fl. iz kr.
Diejenige Meister, welche Lust haben, und sich über ihre Tüchtigkeit zu Uebernahme dieses Akkords auszuweifen im Stande sind, werden hiemit eingeladen, sich mit amtlich beglaubigten Zeugnissen versehen, am
Freitag den 4. Okt. d. I.
Morgens 9 Uhr
auf dem Rathhause in Schönbronn ein« zufinden, wo ihnen die näheren Akkords- Bedingungen genau vor der Verhandlung mitgetheilt werden.
An die Wohllöbliche Ortsvorstände der Umgegend, ergeht das Gesuch, denen in ihren Orten zu diesem Geschäft tüchtigen Personen, diese Verabstreichung gef. zu eröffnen.
Den 26. Sept. 1833 .
Der Gemeinderaty, aus Auftrag dessen OberamtsWegmeister Blum, Vät. K, Lberamt Nagold.