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ter Vorlegung der BeweisDocumeute! anzumelden. ?
Diejenige, welche diesem Aufrufe nicht Folge leisten, haben es sich dann selbst zuzuschreiben, wenn ihre Ansprüche bei Auseinandersetzung der Verlassenschaft nicht beachtet werden würden.
D-n 2t. Juni 1835.
K. Amtsnotariat Altenstaig, und Gemeinderath Simmersfeld. Vät. Amtsnokar Stroh.
Freud ensta dt. sGläubiger Auf- ruf.j Die Gläubiger des weiland Johannes Bernhardt, gewesenen Gassen- wirths dahier werden zu Anmeldung ihrer Forderungen binnen Zo Tagen unter dem Rechtsnachtheile andurch aufgefordert, daß nach Ablauf der Frist die Verlassenschaft vertheilt, und diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht angezeigt haben, sich selbst die hieraus für sie entspringenden Nachtheile zuzuschreiben haben würden.
Den 26. Juni 1833.
K. GerichtsNotariat, Kanzleirath Klumpp. Emmingen, Oberamts Nagold. sAuswanderung.j Georg Conrad Renz, Bauer von Emmingen wandert nach RusstschPolen aus, und hat zum gesetzlichen Bürgen Johannes Schechinger von da, aufgestellt. Es werden somit alle diejenige, die eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen glauben, aufgefordert, solche innerhalb 10 Tagen rechtsgenügend darzuthun, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben. Den 4. Jnli 1833.
Schultheißenamt.
Emmingen, Oberamts Nagold. sAuswanderung.j Johann Mich. Rath, Hirschwirth von Emmingen, wandert nach RussischPolen aus, und hat zum gesetzlichen Bürgen Friedrich Kdhle von da, aufgestellt. Es werden somit alle diejenige, die eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen glauben, aufgefordert, solche innerhalb 10 Tagen rechtsgenügend darzuthun, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben.
Den 4. Jnli 1835.
^ Schultheißenamt.
Ueberberg, Oberamts Nagold. sFloßholzVerkauf.j Die Unterzeichnete Stelle wird unter Vorbehalt höherer Genehmigung am «
Samstag den 15. Juli d. I.
Nachmittags 1 Uhr
im Wirthshaus zum Ochsen in Heselbronn i5o Stamm Floßholz von guter Qualität aus deren Communwald Mosberg im öffentlichen Aufstreich verkaufen. Die Kaufsliebhaber können cs täglich besichtigen, und sich das Holz vom Königlichen Revierförster in Simmersfeld zeigen lassen.
Die Herrn Holzhändlcr werden somit Ungeladen, sich an obigem Tage daselbst einzufinden.
Die Wohllöblichen Ortsvorständs bittet man, diesen Holzverkauf denen in ihren Orten befindlichen Holzhändlern und Zimmerleuten bekannt zu machen.
Den 28. Juni 1855.
Aus Auftrag des GcmeinderathS, Schultheiß Erhardt.