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ter Vorlegung der BeweisDocumeute! anzumelden. ?

Diejenige, welche diesem Aufrufe nicht Folge leisten, haben es sich dann selbst zuzuschreiben, wenn ihre Ansprüche bei Auseinandersetzung der Verlassen­schaft nicht beachtet werden würden.

D-n 2t. Juni 1835.

K. Amtsnotariat Altenstaig, und Gemeinderath Simmersfeld. Vät. Amtsnokar Stroh.

Freud ensta dt. sGläubiger Auf- ruf.j Die Gläubiger des weiland Jo­hannes Bernhardt, gewesenen Gassen- wirths dahier werden zu Anmeldung ihrer Forderungen binnen Zo Tagen unter dem Rechtsnachtheile andurch auf­gefordert, daß nach Ablauf der Frist die Verlassenschaft vertheilt, und diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht angezeigt haben, sich selbst die hieraus für sie entspringenden Nachtheile zuzu­schreiben haben würden.

Den 26. Juni 1833.

K. GerichtsNotariat, Kanzleirath Klumpp. Emmingen, Oberamts Nagold. sAuswanderung.j Georg Conrad Renz, Bauer von Emmingen wandert nach RusstschPolen aus, und hat zum gesetz­lichen Bürgen Johannes Schechinger von da, aufgestellt. Es werden somit alle diejenige, die eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen glauben, aufgefordert, solche innerhalb 10 Tagen rechtsgenügend darzuthun, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben. Den 4. Jnli 1833.

Schultheißenamt.

Emmingen, Oberamts Nagold. sAuswanderung.j Johann Mich. Rath, Hirschwirth von Emmingen, wandert nach RussischPolen aus, und hat zum gesetzlichen Bürgen Friedrich Kdhle von da, aufgestellt. Es werden somit alle diejenige, die eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen glauben, aufgefordert, solche innerhalb 10 Tagen rechtsgenügend darzuthun, widri­genfalls sie unberücksichtigt bleiben.

Den 4. Jnli 1835.

^ Schultheißenamt.

Ueberberg, Oberamts Nagold. sFloßholzVerkauf.j Die Unterzeichnete Stelle wird unter Vorbehalt höherer Genehmigung am «

Samstag den 15. Juli d. I.

Nachmittags 1 Uhr

im Wirthshaus zum Ochsen in Hesel­bronn i5o Stamm Floßholz von gu­ter Qualität aus deren Communwald Mosberg im öffentlichen Aufstreich ver­kaufen. Die Kaufsliebhaber können cs täglich besichtigen, und sich das Holz vom Königlichen Revierförster in Sim­mersfeld zeigen lassen.

Die Herrn Holzhändlcr werden so­mit Ungeladen, sich an obigem Tage daselbst einzufinden.

Die Wohllöblichen Ortsvorständs bit­tet man, diesen Holzverkauf denen in ihren Orten befindlichen Holzhändlern und Zimmerleuten bekannt zu machen.

Den 28. Juni 1855.

Aus Auftrag des GcmeinderathS, Schultheiß Erhardt.