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BeUage zum Intelligenz-Blatt Nro. 49 .
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Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Johann Georg Stuft, Tuchmacher von Freudensiadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VcrgleichsVersuche
Donnerstag der 18 . Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, welche ans irgend einem HechtsGrundc, Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners,
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquida- tiousHandlung auszusprechendes Erkcnnt- niß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie scyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasscObjckte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bei- getreten.
Den io. Juni i 8 Zs.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Reichenbach, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sSchuldenLlguidati'on.j Gegen Christian Eberhardt, Schumacher in
Reichenbach ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der Schul- denLiquidatlon in Verbindung mit einem VergleichsVersuche
Donnerstag der 11 . Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag all« diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Geme'mschukdners, Morgens 8 Uhr in dem Wirthshaus zur Sonne daselbst entweder persönlich oder durch .gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtögenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreteu.
Den 28 . Mai 1853.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Höfen. Es haben sich in der Nacht vom 4 ten auf den 5 ten dieses boshafte, sehr wahrscheinlich gedungme Menschen erfrecht, von unserem Floßholz im Schlag Kronwald, Reutplatz- berg Reviers Grömbach, s 6 Stämme