isch- und

a d t,

-kr. -fl. -kr. -kr. -fl. -kr. -kr. -fl. -kr. -kr. -fl. -kr.

, -fl. -kr. . .fl. -kr. ß e.

... 6kr. . . . i»kr.

. . . Scr. > . . . 4^'-

4 Pfund 11 kr.

4 il^r.

4 9kr.

oih 2 Qucmlc. ».

-7

BeUage zum Intelligenz-Blatt Nro. 49 .

Zkr. 5 kl'.

r e l

4fl. 4Skr. 4fl. I7kr. fl.kr. fl. ZAkr. ist. ükr.

ß>-

3kr. 7 kr. -kr. 9kr. «kr. «kr. 20kr. >th 2 Äucntlr.

kr. mfl.kr. kr. 4fl. Z6?r. kr. 4fl. Ihkr. kr. -fl.kr.

kr. -fl.

-kr.

kr.fl.

kr.

kr. -fl.

kr.

kr. -fl.

kr.

kr. -fl. reiße.

-kr.

8 kr.

7 kr.

. .

6 kr.

7 kr.

, .

9 kr.

8 kr.

- Pfund

§ rr.

lll/ LVth.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Johann Georg Stuft, Tuchmacher von Freudensiadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VcrgleichsVersuche

Donnerstag der 18 . Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, welche ans irgend einem HechtsGrundc, Ansprüche an diese Gant­masse zu machen haben, so wie die Bür­gen des Gemeinschuldners,

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus dahier entweder per­sönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquida- tiousHandlung auszusprechendes Erkcnnt- niß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden ange­nommen werden, sie scyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasscObjckte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bei- getreten.

Den io. Juni i 8 Zs.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

Reichenbach, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. sSchuldenLlguidati'on.j Gegen Christian Eberhardt, Schumacher in

Reichenbach ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der Schul- denLiquidatlon in Verbindung mit ei­nem VergleichsVersuche

Donnerstag der 11 . Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag all« diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Geme'mschukdners, Morgens 8 Uhr in dem Wirthshaus zur Sonne daselbst entweder persönlich oder durch .gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtögenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden ange­nommen werden, sie seien rücksichtlich ei­nes Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklä­rung sämmtlicher erscheinenden Gläubi­ger beigetreteu.

Den 28 . Mai 1853.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

Höfen. Es haben sich in der Nacht vom 4 ten auf den 5 ten dieses boshafte, sehr wahrscheinlich gedungme Menschen erfrecht, von unserem Floß­holz im Schlag Kronwald, Reutplatz- berg Reviers Grömbach, s 6 Stämme