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Verkauf seiner Zeit irr den Bezirksblättern bekannt gemacht werden wird.
Den 11. Mai i855.
Ä. Forstamt.
Bösin gen, Oberamts Nagold. ^Auswanderung.^ Friedrich Pfeifle von hier, wandert nach Nordamerika aus, und hat Rappenwirth Wagner zum gesetzlichen Bürgen ausgestellt. Wer noch eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen hat, wird hiemit auf- gefordert solche innerhalb 15 Tagen der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, widrigenfalls die Gläubiger sich den daraus entspringenden Nachtheil selbst zuzuschreiben haben.
Den 8. Mai 1855.
Schultheißenamt.
Bö sin gen, Oberamts Nagold. ^Auswanderung.^ Adam Hehr von hier wandert nach Nordamerika aus, und wird auf Jahresfrist für denselben Bürg schaft geleistet. Wer Forderungen und Ansprüche an ihn zu machen hat, wolle solche innerhalb 15 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anmelden, widrigenfalls dieselbe u»berücksichtiget bleiben.
Den 7. Mai 1853.
Schultheißenamt.
Pfrondorf, Oberamts Nagold. ^Auswanderung.^ Joh. Georg Schumacher, Schuster wandert nach Nordamerika aus, und hat Josua Schumacher zum Bürgen aufgestellt. Cs werden deßhalb diejenige, die irgend eine Forderung oder Ansprüche an ihn zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche innerhalb 15 Tagen der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, widrigenfalls solche
nach Verfloß dieser Zeit unberücksichtigt bleiben.
Den 7. Mai i855.
Schultheißenamt.
Bös in gen, Ob-eramts Nagold. sAuswanderung.j Johannes Rothfuß, Bauer von hier wandert nach Nordamerika aus, und hat zum gesetzlichen Bürgen Michael Rothfuß von Bösingen aufgestellt. Cs werden diejenige, die eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen haben aufgefordert, dieselbe innerhalb rZ Tagen bei Unterzeichneter Stelle gültig zu machen.
Den 7. Mai 18ZZ.
' Schultheißenamt.
Warth, Oberamts Nagold. sAuS- wanderung.j Bürger Mast von hier ist gesonnen, mit seiner Familie nach Rußland auszuwandern, wer nun an denselben eine rechtliche Forderung zu machen hat, wolle solche binnen 50 Tagen bei dem Ortsoorstand anzeigen, diejenige Gläubiger welche nach Verfiuß der anberaumten Zeit es unterlassen, habe» sich die daraus entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben.
Den 7. Mai 1855.
Schultheiß Schwe m m le.
Freudenstadt. sAusruf an die Bäckermeister des Bezirks.j Wer inner 8 Tagen seine zur Lade schuldigen AuS<- stände nicht bezahlt hat, wird dem K. Oberamt zur Erecution übergeben werden. Man bittet dieß bekannt mache» zu lassen.
Den 14. Mai 1853.
BäckerObermeister Hab is rittin ge-r.