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Verkauf seiner Zeit irr den Bezirksblät­tern bekannt gemacht werden wird.

Den 11. Mai i855.

Ä. Forstamt.

Bösin gen, Oberamts Nagold. ^Auswanderung.^ Friedrich Pfeifle von hier, wandert nach Nordamerika aus, und hat Rappenwirth Wagner zum ge­setzlichen Bürgen ausgestellt. Wer noch eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen hat, wird hiemit auf- gefordert solche innerhalb 15 Tagen der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, widri­genfalls die Gläubiger sich den daraus entspringenden Nachtheil selbst zuzuschrei­ben haben.

Den 8. Mai 1855.

Schultheißenamt.

sin gen, Oberamts Nagold. ^Auswanderung.^ Adam Hehr von hier wandert nach Nordamerika aus, und wird auf Jahresfrist für denselben Bürg schaft geleistet. Wer Forderungen und Ansprüche an ihn zu machen hat, wolle solche innerhalb 15 Tagen bei der Un­terzeichneten Stelle anmelden, widrigen­falls dieselbe u»berücksichtiget bleiben.

Den 7. Mai 1853.

Schultheißenamt.

Pfrondorf, Oberamts Nagold. ^Auswanderung.^ Joh. Georg Schu­macher, Schuster wandert nach Nord­amerika aus, und hat Josua Schuma­cher zum Bürgen aufgestellt. Cs wer­den deßhalb diejenige, die irgend eine Forderung oder Ansprüche an ihn zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche innerhalb 15 Tagen der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, widrigenfalls solche

nach Verfloß dieser Zeit unberücksichtigt bleiben.

Den 7. Mai i855.

Schultheißenamt.

Bös in gen, Ob-eramts Nagold. sAuswanderung.j Johannes Rothfuß, Bauer von hier wandert nach Nord­amerika aus, und hat zum gesetzlichen Bürgen Michael Rothfuß von Bösingen aufgestellt. Cs werden diejenige, die eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen haben aufgefordert, die­selbe innerhalb rZ Tagen bei Unterzeich­neter Stelle gültig zu machen.

Den 7. Mai 18ZZ.

' Schultheißenamt.

Warth, Oberamts Nagold. sAuS- wanderung.j Bürger Mast von hier ist gesonnen, mit seiner Familie nach Ruß­land auszuwandern, wer nun an densel­ben eine rechtliche Forderung zu machen hat, wolle solche binnen 50 Tagen bei dem Ortsoorstand anzeigen, diejenige Gläubiger welche nach Verfiuß der an­beraumten Zeit es unterlassen, habe» sich die daraus entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben.

Den 7. Mai 1855.

Schultheiß Schwe m m le.

Freudenstadt. sAusruf an die Bäckermeister des Bezirks.j Wer inner 8 Tagen seine zur Lade schuldigen AuS<- stände nicht bezahlt hat, wird dem K. Oberamt zur Erecution übergeben wer­den. Man bittet dieß bekannt mache» zu lassen.

Den 14. Mai 1853.

BäckerObermeister Hab is rittin ge-r.