für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt, Nro. 37.

Freitag

Blatt

Bezirke

Horh und Herrenberg. 18 33 .

10. Mai.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Vertag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Joh. Martin Buft, Tuchmacher in Freudenstadt ist der Gönnt rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche Freitag der 14. Juni d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Gant­masse zu machen haben, sowie die Bür­gen des Gemeinschuldners,

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus dahier entweder per­sönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden

durch ein unmittelbar nach der Liquida« tionsHandlung auszusprechendes Erkennt- niß von- der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden ange­nommen werden, sie seyen rücksichtlich ' eines Vergleichs der Mehrheit der Mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, sowie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bei- getreten.

Den 6. Mai 18ZZ.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

Baiersbronn, GerichtsbezirkS Freudenstadt. sSchuldenLiquidation.j Ge­gen Weiland Jakob Günter, gewesenen Köhler im Knappenteuch zu Baiersbronn ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem Vergleichs- Versuche

Freitag der LL. Juni d. I.