für die Oberamts
Nagold, Freudenstadt, Nro. 37.
Freitag
Blatt
Bezirke
Horh und Herrenberg. 18 33 .
10. Mai.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Vertag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen Joh. Martin Buft, Tuchmacher in Freudenstadt ist der Gönnt rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche Freitag der 14. Juni d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, sowie die Bürgen des Gemeinschuldners,
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden
durch ein unmittelbar nach der Liquida« tionsHandlung auszusprechendes Erkennt- niß von- der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich ' eines Vergleichs der Mehrheit der Mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, sowie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bei- getreten.
Den 6. Mai 18ZZ.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Baiersbronn, GerichtsbezirkS Freudenstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen Weiland Jakob Günter, gewesenen Köhler im Knappenteuch zu Baiersbronn ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem Vergleichs- Versuche
Freitag der LL. Juni d. I.