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m'igend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit ge­wahrt haben, werden durch ein un­mittelbar nach der LiquidationsHandlung auszusprechendes Erken ntn von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen wer­den, sie seyen rücksichtlich eines Ver­gleichs der Mehrheit der mit ihnen gieichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasscObjekte, sowie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bei­getreten.

Den 9. April 1855 .

K. Oberamtsgericht, K ü b e l.

KameralamL Altenstaig.

Altenstaig. fFruchtVerkauf.fj Die Unterzeichnete Stelle hat an ganz ge­sunder, wohlgereinigter Frucht vom Jahr 1802

auf den Kasten zu Altenstaig Z4 Schss. 6 Sri. Gerste und 10 5 Einkorn,

L) auf dem Kasten zu Rohrdorf 8 Schfl. 2 Sri. Gerste und 6 4 Mühlkorn,

aus freier Hand zu verkaufen, und bringt hiedurch mit dem Bemerken dieß zur öffentlichen Kenntniß, daß täglich die Vorräthe beaugenscheiniget und Käufe mit ihr abgeschlossen werden können.

Den 15 . April 1855 .

K. Kameralamt.

Forstamt Altenstaig.

Altenstaig. sJagdVerpachtung.j In Folge höherer Weisung wird die Unterzeichnete Stelle

Samstag den 27. April Morgens 9 Uhr

in der hiesigen ForstamtsKanzlei die herrschaftliche Jagd im Revier Pfalz- grafenweiler an den Meistbietenden ver­pachten. Es werden hiemit die Liebha­ber hiezu eingeladen und bemerkt, daß der Jagdbezirk

7000 Morgen Waldungen,

' 5900 Morgen Felder

in sich faßt. Der Revierförster zu Pfalzgrafenweiler ist angewiesen, die Lieb­haber über die Lage rc. des Jagdbezirks in Kenntniß zu setzen.

Den i 5 . April 1855.

K. Forstamt.

R 0 ttenburg. sHolzbeifuhrAkkord.j Ueber die Beifuhr von

25 Klaftern tannenen Holzes aus dem Revier Thumlingen, Forst- amts Sulz, und

9 Klaftern buchenen Holzes aus dem Revier Hildrizhausen, Forst­amts Wildberg,

wird am Freitag den 5ten Mai dieß Jahrs, Vormittags 9 Uhr, auf dem Ge­schäftszimmer der Unterzeichneten Stelle eine AbstreichsVerhandlung abgehalten werden, wozu man die Akkordslustigen mit der Bemerkung einladet, daß die». jenigen, welche den genannten Revieren näher als Rottenburg wohnen, ihr An­bot bei den betreffenden Herrn Revier- förstern niederlegen können, welche die Gefälligkeit haben werden, die Unter­zeichnete Stelle von den gemachten Offer­ten zu benachrichtigen.

Den 16. April 1855 .

K. PolizeihausVerwaltung.