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m'igend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der LiquidationsHandlung auszusprechendes Erken ntn iß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gieichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasscObjekte, sowie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 9. April 1855 .
K. Oberamtsgericht, K ü b e l.
KameralamL Altenstaig.
Altenstaig. fFruchtVerkauf.fj Die Unterzeichnete Stelle hat an ganz gesunder, wohlgereinigter Frucht vom Jahr 1802
auf den Kasten zu Altenstaig Z4 Schss. 6 Sri. Gerste und 10 — 5 — Einkorn,
L) auf dem Kasten zu Rohrdorf 8 Schfl. 2 Sri. Gerste und 6 — 4 — Mühlkorn,
aus freier Hand zu verkaufen, und bringt hiedurch mit dem Bemerken dieß zur öffentlichen Kenntniß, daß täglich die Vorräthe beaugenscheiniget und Käufe mit ihr abgeschlossen werden können.
Den 15 . April 1855 .
K. Kameralamt.
Forstamt Altenstaig.
Altenstaig. sJagdVerpachtung.j In Folge höherer Weisung wird die Unterzeichnete Stelle
Samstag den 27. April Morgens 9 Uhr
in der hiesigen ForstamtsKanzlei die herrschaftliche Jagd im Revier Pfalz- grafenweiler an den Meistbietenden verpachten. Es werden hiemit die Liebhaber hiezu eingeladen und bemerkt, daß der Jagdbezirk
7000 Morgen Waldungen,
' 5900 Morgen Felder
in sich faßt. — Der Revierförster zu Pfalzgrafenweiler ist angewiesen, die Liebhaber über die Lage rc. des Jagdbezirks in Kenntniß zu setzen.
Den i 5 . April 1855.
K. Forstamt.
R 0 ttenburg. sHolzbeifuhrAkkord.j Ueber die Beifuhr von
25 Klaftern tannenen Holzes aus dem Revier Thumlingen, Forst- amts Sulz, und
9 Klaftern buchenen Holzes aus dem Revier Hildrizhausen, Forstamts Wildberg,
wird am Freitag den 5ten Mai dieß Jahrs, Vormittags 9 Uhr, auf dem Geschäftszimmer der Unterzeichneten Stelle eine AbstreichsVerhandlung abgehalten werden, wozu man die Akkordslustigen mit der Bemerkung einladet, daß die». jenigen, welche den genannten Revieren näher als Rottenburg wohnen, ihr Anbot bei den betreffenden Herrn Revier- förstern niederlegen können, welche die Gefälligkeit haben werden, die Unterzeichnete Stelle von den gemachten Offerten zu benachrichtigen.
Den 16. April 1855 .
K. PolizeihausVerwaltung.