für die Oberamts
Nagold, Freudenstadt N ro. 24.
Fre-tag,
Blsttt
Horb und Herrenberg. 1 3 3 3.
22. Merz
Mit Allerhbchsicr Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Oberamtsgcricht Nagsld.
Wildberg, OberamtsgerichtsBe- zirks Nagold. ^Vorladung einer Verschollenen und ihrer etwaigen Leibeserben.^ Maria Margaretha Dengler von Wildberg, geb. den iZ. Juli 1761, und deren etwaige Leibescrben, werden hiedurch aufgcfordert, sich binnen ZO Tagen dahier zu melden, widrigenfalls Er- stere für todt angenommen, und das —- von ihrer verstorbenen Schwester Sophia Dengler angefallene Vermögen, unter die bekannten Seitenverwandten ausgefolgt werden wird.
Den 19. Mer; 18Z5.
K. Oberamtsgericht,
H 0 f f a k e r.
Oberamtsgericht Fceudenstadt.
Fr e,uden st a d t. In dem vber-
amtsgerichtlich erkannten Gannt des verstorbenen Michael Günter von Baiers- bronn werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufcn; ihre Ansprüche und deren VorzugsRechte dafür am
Samstag den Zv. d. MtS.
Vormittags 9 Uhr
auf dem Rathhaus daselbst auSzufüh- ren, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten , noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liqui- dationsVerhandlung auszusprechendes Er« kenntniß von der gegenwärtige« Gantmasse ausgeschlossen.