für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt N ro. 24.

Fre-tag,

Blsttt

Horb und Herrenberg. 1 3 3 3.

22. Merz

Mit Allerhbchsicr Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamtsgcricht Nagsld.

Wildberg, OberamtsgerichtsBe- zirks Nagold. ^Vorladung einer Ver­schollenen und ihrer etwaigen Leibeserben.^ Maria Margaretha Dengler von Wild­berg, geb. den iZ. Juli 1761, und deren etwaige Leibescrben, werden hie­durch aufgcfordert, sich binnen ZO Ta­gen dahier zu melden, widrigenfalls Er- stere für todt angenommen, und das- von ihrer verstorbenen Schwester So­phia Dengler angefallene Vermögen, unter die bekannten Seitenverwandten ausgefolgt werden wird.

Den 19. Mer; 18Z5.

K. Oberamtsgericht,

H 0 f f a k e r.

Oberamtsgericht Fceudenstadt.

Fr e,uden st a d t. In dem vber-

amtsgerichtlich erkannten Gannt des verstorbenen Michael Günter von Baiers- bronn werden Alle, welche Forderun­gen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner ver­bürgt haben, hiemit aufgerufcn; ihre Ansprüche und deren VorzugsRechte da­für am

Samstag den Zv. d. MtS.

Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhaus daselbst auSzufüh- ren, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten , noch vor oder an obiger Tag­fahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten er­wiesen sind, durch ein nach der Liqui- dationsVerhandlung auszusprechendes Er« kenntniß von der gegenwärtige« Gant­masse ausgeschlossen.