und Ehrenzeichen bis jetzt noch nicht einge­kommen, im Falle solche mit nächstem Bo- tcntage nicht cinkvmmen sollten, so wird ein Wartbvte auf Kosten der Säumigen sie ab­holen.

Den r6. Jan. rgzz. K. Oberamt.

Altenstaig, Dorf.

Beihingen.

Beuren.

Bösingen.

Egenhausen.

Fünfbronn.

Gültlingen.

Haiterbach.

Jselshauscn.

Schielingcn.

Schönbronn.

SimmerSseld.

Untcrschwandorf.

Dberthalhclin.

Uebcrberg.

Walddvrf.

Wenden.

Wtldberg.

Nagold. Da» K. kandOberfiaksmci- steramt wird da» Beschalwrsen auf das Jahr zu Herrenberg, am Freitag den. Febr. d. I. reguliren. Die Eigenthümer der Ätutten von 5 bis 15 Jahren welche fehlerlos find und Von den Hengsten der LandcSAnsialt belegt werden sollen, haben stch mit ihren Pferden an genanntem Tage pracis y Uhr dort einzufinden.

Ohne Aufnahme in da» BeschälRcgister wird nach K. b der BeschälOrdnung keine Stutte mehr zum Belegen angenommen.

Zu gleicher Zeit sind vorzusühren:

1) Die Hengste, für welche die Eigenthümer Patente zum Beschälen zu erhalten wün- scheu, unter Dorzeige des alten Patents und des in der BeschälOrdnung K. 15 vorgeschriebenen Zeugnisse».

L) Die 4jährigen Hengste und Stutten, mit welchen man in diesem Jahre bei den landwirthschaftlichen Festen sich um Preiße bewerben will, damit die Eigenthümer über den Werth ihrer Pferde belehrt werden können.

Vorstehendes betrifft die Gemeinden: Ebhausen, Emmingen, Gültltngcn, Jsels- haus-n, Acrgold, Pfrondorf, Sulz, Dorf, Schietingcn und Wüdberg.

Die Vorst.her genannter Gemeinden ha- ben die vorgeschricbene» Verzeichnisse über die Stutten, welche zum Belegen bestimmt sind, schleunig zu fertigen und längstens bis 22- d. M. hierher zu senden, widrigenfalls dieselbe» auf Kosten des Säumigen abgeholt werden würden.

Auch wird bemerkt, daß von denjenigen Orten von welchen Stutten erscheinen, sich Obmänner in Herrenberg einzusinden haben.

Den >b. Jan. >ÜZZ-

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold, üeber das Vermögen des Georg Jakob Gänßle Tuchmacher- von Nagold, ist der Gannt rechtskräf­tig erkannt und zur SchuldenLiquiLa» tion verbunden mit einem Vergleichs- Versuche Tagfahrt auf

Donnerstag den 7. folg. Monat- Morgens 8 Uhr

anberaumt worden. Die Gläubiger und Bürgen des Tuchmachers Gänßle, sowie überhaupt alle diejenigen, welche an dies« Masse Ansprüche machen, werden daher aufgefordert, zur gedachten Zeit auf dem Rathhause zu Nagold entweder persön­lich oder durch gehörig Bevollmächtigt« sich einzufinden, ihre Ansprüche an di« Masse durch Vorlegung der betreffende,r Beweisurkunden zu liquidsten und sich über den zur Sprache kommenden Vergleich sowie über den Verkauf der Massetheile zu erklären; oder auch, wenn sie es in klaren Fällen vorziehen sollten, bis dahin ihre Ansprüche durch schrift­liche Recesse darzuthun. Von denjeni­gen, welche schriftlich liquidsten, wird