für die Obcramts
Nagold, Freudenstadk/
N r o. loo.
.Dienstag,
lütt
Bezirke
^ Horb und Herrenberg.
1 8 3 2.
18. December.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden. OberamtsgerichL Freudenstadt.
Freuden stad t. In dem ober- amtsgcrichtlich erkannten Gannt des Jakob Friedrich Haist, Küfers in Göttel- fingen, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Montag den 14. Jan. 18ZZ Vormittags 9 Uhr-
lm Wirthshaus zur Traube in Göt- telfingen auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh« ren würde, wird, sofern solche nicht schon
durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch, ein nach der LiquidationsVerhand- lung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Gauntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den t5. Dec. 1802.
K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.
Freud enstadt. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des Johann Georg Schaible, Taglöhners in Eisenbach, Schultheißerei Göttelfingen, werden Alle, welche Forderungen an sei» Vermögen machen, oder sich etwa für ^ den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen, ihre Ansprüche und i deren VorzugsRechte dafür am