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gen Zeugnissen auszuweisen habe um zur Verhandlung wirklich zugelassen zu werden. Den 6 . Dec. 18Z2.

Königl. Leibgarde Regiments- Quartiermeisteramt,

Kümmerlen.

Verfügurlgen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Nagold. Freudenstadt. Horb. Um so bald als möglich, wenigstens einen Theil der von der EenkralLeitung desWohl- thätigkeiisDcrcins veranstalteten Hogclscha- denSEollette nach möglichst billige?. Grund­sätzen und in dem Sinne der Geber verthei­len zu können, steht dieselbe spätesten« bis zum letzten dieses Monats der Beantwortung folgender Fragen entgegen:

1) Welche Gemeinden haben im Laufe des Jahres igzs durch Hagel Schaden gelitten?

r) Wie hoch belauft sich der taxirte Ha­gelschaden in leder Gemeinde?

z) Wie viele von den durch Hagel be­schädigten Familien befinden sich in jeder der gedachten Gemeinden in ei­ner solchen Lage, daß sie nicht im Stande sind, ohne fremde Unterstützung, sich bis zur nächsten Erndte zu er­halten und sich die nöthigen Saat- srüchtc für daS nächste Jahr zu ver­schaffen?

. 4) Aus wie viel Köpfen bestehen die nach §. z unterstützungSbedürfligcn Glie­der, der durch Hagelbeschädigten Fa­milien ?

5) Was ist von Seiten der Gemeinde, denen diese Familien angehören zu ihrer Unterstützung bis jetzt geschehen, und was wird und kan» von dieser Seite noch weiter zu ihrer Unterstü­tzung geschehen?

6) Welche Unterstützung haben Liese Fa­milien in jeder Gemeinde von andern Seiten her, namentlich von einzelnen außerhalb der Gemeinde der Empjän. ger wohnenden Wohlihätern, von an- dern Gemeinden, von der Obcramts- pfiege und von der OberamtsLeitung des WohlthätigkcitsVercinS, von den PrivatGesclIschasten, welche sich der Sammlung von HagelschadensBeitra- gen unterzogen haben, und von der CentralLeitung des WohlthätigkeitS- Wereins, von den Grundherrschaften, Von den K. Kameralamtern, von den K. Privatkaffen, und von der Hagel- versicherungSGesellschaft thcils schon erhalten, theil» noch zu erwarten?

Die LocaiLeitungen werden nun veran­laßt. diese Fragen so bald als möglich ihren OberamtsLntungen zu beantworten.

Man versieht sich dabei zu denselben, daß sic, in billiger Berücksichtigung der un­glücklichen Lage der wirklich bedürftigen Gemeinden und Familien zu deren Nach» theil jede Unrichtigkeit der Angaben gerei­chen würde, diese möglichst vermeiden werden.

Die LrtSvorftändc erhalten die Weisung dieses JnkelUgcnzbiatt sogleich ihren Königl. Pfarrämtern vorzulcgen.

Den 15. Dec. 1352.

ObcramlsLeitungen

des

WohlthatigkeitsVereinS.

Oberamt Nagold.

Nagold. Es sind zwar die Verwal. tungsActuare in dem disseitigen Oberarms- bezirke von dem Erlasse der K. KreißRegie- rung vom 29. Juli »629. Ziffer 6221. durch CercularSchreiben in Kenntniß gesetzt wor­den, nichts desto weniger mußte das Oberamt neuerlich die Bemerkung machen, daß ein­zelne derselben sich nicht immer darnach be­nehmen, eS sieht sich daher veranlaßt, die- selben durch das Jntetligenzblatt auf den Jnnhalt des fraglichen Erlasses zur genaue­sten Nachachtung aufmerksam zu machen, der also iautet: