Montag "den 17. Dezember d. I. > Vormittags 9 Uhr ^

auszuführcn, und sich zugleich über.einen! Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh­ren würde, wird, sofern solche nicht schon Lurch die KerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVerhand- lung ouszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausge» schlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den 1L. Nov. 1852 .

K- Oberamtsgericht, Weinland.

Kanicralamt Dornstetten.

Dornstetten. sEttaß an die Ortsvorsteher, die Einsendung der Spor- telVerzeichnisse betreffend.j Nach der Instruktion zu Vollziehung des allgemei­nen SportelGesehes vom'2t. Februar t829 (Reg.Bl. S. 80) ff. 11 haben die OrtsVorsteher folgende SportelUr- kunden an die Unterzeichnete Stelle zu übergeben:

t) über BürgerAnnahmen,

.2) über Commundienstersetzungen,

F) über die Verleihung des den Gemeinden und Stiftungen ge­hörigen GrundEigenrhumö, Schaf­weidei, rc. und

4) über die jährlichen Abgaben von Wirthschaften.

Den Schulkheißenämtern.wird nun aufgegebcn, die Urkunden 1) Z) jedesmal am 20. des letzten Monats im Quartal, also

am 20. August am 20. November am 20. Februar am 20. Mai

die all 4) aber jeden Jahrs am 1. Mar, sammt dem Geldbetrag, unfehlbar an die Unterzeichnete Stelle einzusenden.

Gegenwärtiges ist unterm 11. April 1829 (S- 144 d. Blattes) zum ersten­mal an die OrtsVorstände ergangen, weil aber dennoch die fraglichen Urkun­den nur auf 2Zmaliges Erinnern und erst dann ganz mangelhaft einkom- men, so wird dieser Erlaß den OrtS« Vorständen mit dem Bemerken ins Gedächtniß gerufen, daß man, wenn künftig jene Urkunden nicht auf die ge­hörige Zeit und vollständig einkommen sollten, sie ohne Weiteres auf ihre Ko­sten abholen lassen werde.

Den 24. November 18Z2.

K. Kameralamt.

Sulz, a. N. sHolzpreise betref, fend.j Die für das Etatsjahr i8^z regulirten Holzpreise. in den Kronwal- dungen des diesseitigen Forsts sind in dem RottweilerGemeinnützigen Anzei­ger" Nro. 90 und 92 d. I. zur all­gemeinen Kenntniß gebracht, worauf die Holzkäufer verwiesen werden.

Den so. Nov. 1882.

K. Forstamt.

Berneck. ^Wiederholter Haus- und GüterVerkauf.^ Da der Haus- und