für die Lberamts

Nagold, Freudenstadr^

Nro. 65.

Bezirke

Horb und Herrenberg.

13 32 .

26. Oktober.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden. Oberamt/Horb.

Horb. Da der öffentlichen früheren Aufrufen ungeachtet sich bis jetzt Niemand mit einem Anspruch an den vor längerer Zeit in diesseitigem Bezirk etwas unter der Erde gefundenes vergoldetes Ciborium (Speist- kelch) sich gemeldet hat, so wird derselbe der Finderin zucrkannt werden, falls nicht bin­nen yo Tagen rechtlichere Ansprüche an den­selben erhoben werden.

Den 9. Okt. igz2.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des ver­storbenen Jak. Friedrich Stufst, gewesenen Tuchmachers in Freudenstadt werden Alle, welche Forderungen an sein Ver­mögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit

aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am

Montag den 19. Nov.

Vormittags 9 Uhr

auf hiesigem Nathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Borg­oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten, noch vor oder an obiger Tag­fahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmaffe ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Diesem vorgängig wird am