für die Lberamts
Nagold, Freudenstadr^
Nro. 65.
Bezirke
Horb und Herrenberg.
13 32 .
26. Oktober.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden. Oberamt/Horb.
Horb. Da der öffentlichen früheren Aufrufen ungeachtet sich bis jetzt Niemand mit einem Anspruch an den vor längerer Zeit in diesseitigem Bezirk etwas unter der Erde gefundenes vergoldetes Ciborium (Speist- kelch) sich gemeldet hat, so wird derselbe der Finderin zucrkannt werden, falls nicht binnen yo Tagen rechtlichere Ansprüche an denselben erhoben werden.
Den 9. Okt. igz2.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des verstorbenen Jak. Friedrich Stufst, gewesenen Tuchmachers in Freudenstadt werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit
aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Montag den 19. Nov.
Vormittags 9 Uhr
auf hiesigem Nathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Borgoder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmaffe ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Diesem vorgängig wird am