Mit ANertzbchster Genehmigung.

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für dir Oberamts

Horb und Herrenberg

Nago!d, Freudenstadt/ N ro. 60.

31. Juli.

Dienstag

Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberantzsgrrtcht Freudenstadt.

Freudenstadt. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des Mak- theus Braun, Schusters von Gdttelfin- gen werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschüldnex verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am

Dienstag den 28. August d. I. Vormittags 8 Uhr

im Wirthöhause zum Trauben in Göt- telfingen auszuführen, und sich zugleich über einen Borg-oder Nachlaß-Ver­gleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten, noch vor oder an obiger Tag­fahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht

schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkeunt- uiß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, haß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Die Liegenschaft des Braun wird daselbst

Montag den 20. August Vormittags 8 Uhr

im Aufstreich verkauft, und besteht solche in der Hälfte an einer Behausung, und Rth. Garten dabei.

A e ck e r.

2 Morgen 3-/2 Vrtl. 5? Rth. im Roth­ackern.

2 Vrtl. Z7 Rth. Neugereuth auf dem Hardt.

1 Morgen 1Vrtl. km ober» Hardt.