Mit ANertzbchster Genehmigung.
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für dir Oberamts
Horb und Herrenberg
Nago!d, Freudenstadt/ N ro. 60.
31. Juli.
Dienstag
Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Oberantzsgrrtcht Freudenstadt.
Freudenstadt. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des Mak- theus Braun, Schusters von Gdttelfin- gen werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschüldnex verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Dienstag den 28. August d. I. Vormittags 8 Uhr
im Wirthöhause zum Trauben in Göt- telfingen auszuführen, und sich zugleich über einen Borg-oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht
schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkeunt- uiß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, haß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Die Liegenschaft des Braun wird daselbst
Montag den 20. August Vormittags 8 Uhr
im Aufstreich verkauft, und besteht solche in der Hälfte an einer Behausung, und Rth. Garten dabei.
A e ck e r.
2 Morgen 3-/2 Vrtl. 5? Rth. im Rothackern.
2 Vrtl. Z7 Rth. Neugereuth auf dem Hardt.
1 Morgen 1Vrtl. km ober» Hardt.