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für die Oberamts-

Nagold, Freudenstadt, Npo. 5o.

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg. 18 3 2.

Dienstag,

26. Juni.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Es ist zur Anzeige gekom­men, daß die unterm 2z. Februar igoy <Reg.Bl. Nro >0) in Betreff des Einsam­melns der Holzsamen und des Handels mit demselben ertheilten Vorschriften nicht genau eingehalten, besonders aber die Keimungs- Fähigkeit des NadetholzsamcnS durch dessen Ausklengung in Backöfen zerstört wird. We­gen des großen Nachtheils, welcher den Wald­besitzern durch den Ankauf von dergleichen Nadclholzsamcn zugcsügt wird, welche zu früh oder unreif gesammelt, oder bei zu star­ker Hitze in Backöfen rc. ausgeklcngt oder Verdorben worden ist, erhalten die sämtlichen Vorsteher des Bezirks, aufgcgeben zur genauen Beobachtung der angeführten Verordnung, darüber zu wachen, daß das Einsammeln des Holzsamens nicht vor erfolgter Reife desselben statt finde, also bei Fichten und Taimen nicht vor Martini, bei Forchen aber mit dem Anfang Decembcr, in welcher Beziehung die­jenige Personen welche sich mit dem Sam­

meln abgeben, forstamtliche Erlaubnißscheinr cinzuhvlen haben.

Den 22. Juni igzr.

K. Oberamt.

Oberamt Freudenstadt.

F r eu d e n st a d t. Die Ortsvorsteher wer­den aufgefordert, dem in neuerer Zeit allzu sehr überhand nehmenden Straßcnbettel auf jede mögliche Weise zu steuern, insbesondere die PolicciOfficianten zur Erfüllung ihrer dießfalligen Pflichten streng anzuhalten, und die Bürger zu ermahnen, daß sie die Bett­ler ab- und an ihre Heimathgemeinde ver­weisen.

Dagegen erwartet man auch von den StiftuiigS- und Gemeindebehörden, daß sie, besonders mit Rücksicht auf die gegenwärtige Theurung der Lebensmittel, den wahrhaft Armen ihrer Gemeinde die nöthige Unterstü­tzung gerne gewahren, und diese nicht durch ein hartherziges Benehmen zum Bettel gleich­sam nöthigen werden.

Insbesondere wird die Stiftung vv» Ar- menVcreinen dringend empfohlen.

Den 2Z. Juni iszs.

K. Oberamt, Frip.