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theuersten

2 fl. 42 kr. 2 fl. ist.

an auöwär-

käufer und Kaufe au, Wein, und Hst auf jede echnet wer- >lchen nicht 1, so wird derer Vieh-

^rer Stadt n würtem- nznachbarn offen, wozu it des letz- zt glauben.

ßenamt e r.

nnts Freu- ausBauac- vorgenom- g über die und Rath-- ie Summe 1 hat, hat ; die Ge- d wird deß-

M.

^ nochmals

in Abstrich kommen, wozu tüchtigeHand- wcrksleute eingeladen werden.

Den Z. Jtini 1832.

Gemeinderath.

Unterthalheim, Oberamts Na­gold. sFloßholzVerkauf.j Die Gemeinde wird am

22. Juni d. I.

Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus dahier 112 Stäm­me Floßholz von der besten Qualität an Len Meistbietenden verkaufen, und ladet die Herrn Liebhaber zur Thcilnahme an der AufsireichsVerhandlung unter dem Anfügen ein, daß das zum Verkaufen bestimmte Holz jeden Tag beaugenschei­nigt werden könne.

Den 15. Juni 1882.

Gemeinderath, für ihn

Schultheiß Klink.

Außeramtllche Gegenstände.

Freudenstadt. sGothaer Lebens- Versicherung.j Der Unterzeichnete ist mit allen erforderlichen Druckschriften von obiger Versicherung versehen, gibt auf gefällige Anfrage gerne Auskunft, und theilt die nöthigen Papiere mit.

E. L. Sturm.

Altenstaig. Am nächsten Sam- stag den 25 - dieß, Nachmittags 1 Uhr verkaufe ich zu Ueberberg, in Bauer Schmiddummes Wald, ungefähr 70 Klaf­ter eichen Scheiterholz, wozu sich die Liebhaber in gedachtem Wald an der Straße zwischen Altenstaig und Hescl- bronn gelegen, um obige Zeit einfinden wollen. Sodann stehen in Gaugenwald,

Zwehrenberg und Aichhalden ungefähr i 60 Klafter gleicher Gattung Holz, und ziemlich eichene Stämme, zu Wagner-, Rahmen- und Bauholz sich eignend, zum Verkaufe parat, Liebhaber können sich bei mir melden und Käufe abschließen.

Den 16. Juni i 852 .

Fr. Henßler, Stadtmusikus.

Altenstaig. sVerlorenes.j Der Unterzeichneten gieng von Nagold bis Altenstaig ein Säckchen mit Roßhaar verloren, der redliche Finder wird drin­gend ersucht, es ihr wieder zuzustellen.

Den 18. Juni 1832 .

Rosina Friederika Kirn in, Wittwe.

Nagold. sDen Bettel betreffend.j Längst ist es Vorschrift und Billigkeit, daß ein jeder Ort wo möglich seine Arme selbst verhalten, und denen zum j Arbeiten tauglichen Individuen, Be­schäftigung anweisen soll. Dieß scheint aber in Eb- und Wdllhausen nicht der Fall zu seyn, da von diesen beiden Or­ten die hiesige Stadt von Bettlern und Taugenichts, mitunter starken, zum Ar­beiten ganz tüchtigen Personen zu sehr überloffen wird, so daß unsere Polizei- diener, die ohnehin hierin etwas nach- läßig zu seyn scheinen, von denselben immer umgangen werden. Es wäre also ganz gesetzlich und wünschenSwerth wenn diesem Unfug, sowohl von Ebhau- sen aus, als wie von Seiten unserer Polizeidiener Einhalt gethan würde.

Den 18. Juni 1852 .

Ein hiesiger Bürger.