JittclliM?-
für die Oberamts
Nagold, Freudenstadt,
Nro. 41.
Freitag,
Blstit
Bezirke
Horb und Herrenberg. 18 32.
25. Mai.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vrscher'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Nagold, Freuden stad t. Die Königliche Würtembergische Staats - Regierung ist nunmehr auch mit der Großherzoglich Hessischen übercingekommen, ihren in den beiderseitigen Staaten erkrankenden oder verunglückenden. unbemittelten Unterthanen gegenseitig, ohne Kostenersatz, die benökhigte Heilung und Verpflegung angedeihen zu lassen. Zu dem Ende ist das Folgende festgesetzt worden:
i) Die Cur und Verpflcgungs - Kosten von dergleichen erkrankten oder verunglückten Angehörigen des einen oder des andern Staates werden im Allgemeinen von den Stiftung-- oderGemcindekassen derjenigen Orte, wo dieselben einen Unfall erleiden bestritten, ohne daß deßhalb ein Ersatz in Anspruch genommen werden kann. Auch wird jede Regierung die geeignete Vorkehrung treffen, daß in dem. was die Menschlichkeit gebietet, kein Mangel und keine Versäumnis! erscheine.
L) Da jedoch diese Verbindlichkeit nur subsi. diarisch ist, in sofern, ausser dem Falle
wirklicher gänzlicher Vermögenslosigkeit, häufig nur die Bedürfnisse des Augenblicke die Mittel solcher Erkrankten oder Verunglückten auf der Reise übersteigen; so ist der verursachte Aufwand in dem Falle nach billiger Berechnung zu ersetzen , wenn der Reisende diesen Ersatz au« eigenen Mitteln nicht zu leisten vermag, was ersordlichcn Falles durch amtliche Nachfrage bei den heimathlichen Behörden zu erheben ist.
Nachdem das Großherzogliche - Hessische Ministerium des Innern und der Juslitz bereits durch Erlaß vom ry. v. M. die drei Großherzoglichen - Provinzial - Negierungen beauftragt hat, das Geeignete hcenach zu verfügen, so werden die sämtlichen Orrsvor- siände unter Beziehung aus die früher» Erlasse wegen ähnlicher gegenüber von Oest- reich, Baicrn und Baden getroffener Bestimmungen hievon in Kenntniß gesetzt.
Den 22. Mai iFZ 2 .
K. Oberamter.
Nagold, Freudenstadt. Da seit diesem Frühjahr sehr viele Waldbrande, nicht nur in Krön- sondern auch in Gemeinde- Waldungen vorgekommen sind, so werden