JittclliM?-

für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 41.

Freitag,

Blstit

Bezirke

Horb und Herrenberg. 18 32.

25. Mai.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vrscher'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Nagold, Freuden stad t. Die Kö­nigliche Würtembergische Staats - Regierung ist nunmehr auch mit der Großherzoglich Hessischen übercingekommen, ihren in den beiderseitigen Staaten erkrankenden oder ver­unglückenden. unbemittelten Unterthanen ge­genseitig, ohne Kostenersatz, die benökhigte Heilung und Verpflegung angedeihen zu las­sen. Zu dem Ende ist das Folgende fest­gesetzt worden:

i) Die Cur und Verpflcgungs - Kosten von dergleichen erkrankten oder verunglückten Angehörigen des einen oder des andern Staates werden im Allgemeinen von den Stiftung-- oderGemcindekassen derjenigen Orte, wo dieselben einen Unfall erleiden bestritten, ohne daß deßhalb ein Ersatz in Anspruch genommen werden kann. Auch wird jede Regierung die geeignete Vorkeh­rung treffen, daß in dem. was die Mensch­lichkeit gebietet, kein Mangel und keine Versäumnis! erscheine.

L) Da jedoch diese Verbindlichkeit nur subsi. diarisch ist, in sofern, ausser dem Falle

wirklicher gänzlicher Vermögenslosigkeit, häufig nur die Bedürfnisse des Augen­blicke die Mittel solcher Erkrankten oder Verunglückten auf der Reise übersteigen; so ist der verursachte Aufwand in dem Falle nach billiger Berechnung zu erse­tzen , wenn der Reisende diesen Ersatz au« eigenen Mitteln nicht zu leisten ver­mag, was ersordlichcn Falles durch amt­liche Nachfrage bei den heimathlichen Be­hörden zu erheben ist.

Nachdem das Großherzogliche - Hessische Ministerium des Innern und der Juslitz be­reits durch Erlaß vom ry. v. M. die drei Großherzoglichen - Provinzial - Negierungen beauftragt hat, das Geeignete hcenach zu verfügen, so werden die sämtlichen Orrsvor- siände unter Beziehung aus die früher» Er­lasse wegen ähnlicher gegenüber von Oest- reich, Baicrn und Baden getroffener Bestim­mungen hievon in Kenntniß gesetzt.

Den 22. Mai iFZ 2 .

K. Oberamter.

Nagold, Freudenstadt. Da seit diesem Frühjahr sehr viele Waldbrande, nicht nur in Krön- sondern auch in Gemeinde- Waldungen vorgekommen sind, so werden