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für die Oberamts- !!^

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 56 .

Dienstag,

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg. 13 3 2 .

8« Mai.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen' Be­zirks - Behörden.

Oberamt Frcudcnstadt.

Freuden stadt. Neuerlich eingegan- gencn Klagen zu Folge erlauben sich viele Krämer im Obcramtsbezirke mit Ellenwaa- ren unbefugterweise zu handeln und Maa­ren von aud..ändischcn Kaufleuten zu bezie­hen, auch werden Waarenlager von den zum Hausiren berechtigten Krämern ausserhalb des Wohnorts ohne polizeiliche Erlaubniß unter­halten. Da diese Mißbräuche, als gegen die bestehenden Gesetze lausend, nicht gedul­det werden können, so ergeht hiedurch die ernstliche Verwarnung an die betreffenden Personen unter dem Bemerken, daß im Ue- bertretungsfalle strenge Rüge cintreten werde.

Den 4. Mai iöz 2 .

K. Oberamt.

Freuden stadt. Nach erfolgtem Ab­schlüße der Contingentsliste wird dem Art. 25 des Rekrutirungs-Gcsetzcs vom" 10. Februar 1828 gemäß bekannt gemacht, daß sich das Conlingent bis zur Nummer ig4 inol. erstreckt hat, und die höheren Nummern als freize-

fprochen von der ordentlichen Aushebung airzusehen sind.

Den 50. April igZ2.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freuden stadt. fAuff 0 rLe­itung.) Dem Schwanenwirth Fried­rich Umhofer dahier hat der hiesige Bier­brauer Jakob Schmelzle unter der Mit­verbindlichkeit seiner Ehefrau den 24. April 1826 einen Pfandschein für Zoo st. ausgestellt. Da nun aber diese öffent­liche Urkunde verloren gegangen ist, so wird deren unbekannter Inhaber hiemit aufgefordert, seine etwaige Ansprüche dar« auf innerhalb der unerstrecklichen Frist von Zo Tagen geltend zu machen, wi­drigenfalls der befragte Pfandschein als­dann für kraftlos wird erklärt werden.

Den 5 . Mai 1852 .

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.