JnMgcilz-

für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 35.

Freitag,

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg. 1 3 32.

4. Mai.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Zrn Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. sAn die Stadr - und Schultheiß enämter.^ Um in den Stand gesetzt zu werden, einen von dem Ci- vil-Senat des K. Gerichtshofs für den Schwarzwald-Kreiß, über den bisherigen Gebühren-Bezug der Rathsschreiber von Kaufvertrags - Urkunden, abgeforderten Bericht erstatten zu können, haben die Stadt- und Schultheißenämter des hie­sigen Gerichtsbezirks binnen 8 Tagen bel Vermeidung der Absendung von Wart­boten über folgende Z Punkte vollstän­digen Bericht anhero zu erstatten:

r) Welche Gebühren bezieht der Rath­schreiber, wenn von den Parthieen ein besonderer Kaufbrief übergeben, und dieser nur in das Kaufbuch abschriftlich eingetragen, von den Par-

thieen im Kaufbuch aber unterschrie« ben wird.

2) Welche Gebühren werden berechnet, wenn der Rathschreiber den Par­thieen besondere Kaufbriefe fertigt, dieselbe in das Kaufbuch abschrift­lich einträgt, und in diesem die Par­thieen unterzeichnen läßt.

5) Welche Gebühren kommen in An­satz, wenn der Kaufbrief gleich in das Kaufbuch aufgenommen, von Len Parthieen unterzeichnet wird, und aus diesem ein besonderer Kauf­brief gefertigt oder unterlassen wird. Den Zo. April 1,852.

K. Oberamtsgericht, H o f f a k e r.

Nagold. sRinden-Verkauf.^ Am Dienstag den 8. Ließ Mts. wird die Rinde von ungefähr 120 Stück Eichen an die Meistbietenden öffentlich verstei­gert werden. Die Liebhaber können sich Morgens io Uhr auf dem hiesigen Rath-