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IittclligciiZ-

für die LberamtS

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 26.

Freitag,

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg.

18 32.

3o. Merz.

Mit Allerhöchster Gcnehimrgung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Nagold, Freudenstadt. Da durch Entschließung deS Königlichen Fi­nanz - Ministeriums genehmigt worden ist, daß den Anbringern unerlaubter Salzbe­reitung aus Salinen - Nebenprodukten , die Halste der Strafen, welche deßhalb von den K. Oberämtern erkannt werden, so wie der ganze Erlös aus solchem confiScirten Salze, über Abzug der Verkaufs-Unkosten, auf die gleiche Weise, wie bei Salzeinschwar. zungen aus dem Auslande, als Anbringge­bühr zu überlassen sehe, so wird dieses zur öffentliche» Kenntniß gebracht.

Den 25. Merz 1332.

K. Oberamter.

Oberamt Nagold.

Nagold. Berneck. ^Berichtigung.^ Der dießjährige Kalender enthalt die An- zeige, daß am 26. April l. I. in Nagold und in Bcrneck, Markt abgehalten werde. Da dieselbe indessen unrichtig ist, indem nur die Abhaltung des Nagolder Markts auf den 26. April l. I. fällt, die des Markts von Berneck aber am 19. April l. Z. statt

hat, so wird dieß hi'emit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht.

Den 23. Merz »352.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. Haiterbach. sBärg« fchafts»Gläubiger - Aufforderung. j Auf Ansuchen der Erben des verstorbenen Johann Georg Rapp, gewesenen Löwen« wirths in Haiterbach werden diejenigen, gegen ^welche der erwähnte Erblasser, Bürgschaft - Verbindlichkeiten übernom­men, aufgefordert, ihre etwaigen An­sprüche bei dem Stadtrath in Haiter­bach binnen einer unerstrecklichen Frist von 90 Tagen geltend zu machen.

Gegen die welche dieser Auffor­derung keine Folge leisten, werden den Erben des Bürgen alle ihnen derzeit zustehenden Einreden für immer Vorbe­halten.

Den 10 . Merz 1832.

K. Oberamts - Gericht, Hoffacker.