Weihnach-
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IittclligciiZ-
für die LberamtS
Nagold, Freudenstadt,
Nro. 26.
Freitag,
Blatt
Bezirke
Horb und Herrenberg.
18 32.
3o. Merz.
Mit Allerhöchster Gcnehimrgung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Nagold, Freudenstadt. Da durch Entschließung deS Königlichen Finanz - Ministeriums genehmigt worden ist, daß den Anbringern unerlaubter Salzbereitung aus Salinen - Nebenprodukten , die Halste der Strafen, welche deßhalb von den K. Oberämtern erkannt werden, so wie der ganze Erlös aus solchem confiScirten Salze, über Abzug der Verkaufs-Unkosten, auf die gleiche Weise, wie bei Salzeinschwar. zungen aus dem Auslande, als Anbringgebühr zu überlassen sehe, so wird dieses zur öffentliche» Kenntniß gebracht.
Den 25. Merz 1332.
K. Oberamter.
Oberamt Nagold.
Nagold. Berneck. ^Berichtigung.^ Der dießjährige Kalender enthalt die An- zeige, daß am 26. April l. I. in Nagold und in Bcrneck, Markt abgehalten werde. Da dieselbe indessen unrichtig ist, indem nur die Abhaltung des Nagolder Markts auf den 26. April l. I. fällt, die des Markts von Berneck aber am 19. April l. Z. statt
hat, so wird dieß hi'emit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Den 23. Merz »352.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. Haiterbach. sBärg« fchafts»Gläubiger - Aufforderung. j Auf Ansuchen der Erben des verstorbenen Johann Georg Rapp, gewesenen Löwen« wirths in Haiterbach werden diejenigen, gegen ^welche der erwähnte Erblasser, Bürgschaft - Verbindlichkeiten übernommen, aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche bei dem Stadtrath in Haiterbach binnen einer unerstrecklichen Frist von 90 Tagen geltend zu machen.
Gegen die — welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, werden den Erben des Bürgen alle ihnen derzeit zustehenden Einreden für immer Vorbehalten.
Den 10 . Merz 1832.
K. Oberamts - Gericht, Hoffacker.