ungefähr 53 Stück Sägklötze zu verkaufen, welche bereits gehauen und auf 16' abgeschnitten sind. Liebhaber werden hiezu auf den 24. d. Mts. eingeladen, wo die Verkaufshandlung Mittags 1 Uhr im Wald statt finden wird. Das Holz kann man vor der Verkaufs-Verhandlung täglich beaugenscheinigen.
Die Orts-Vorsteher werden höflich ersucht, dieß ihren Amts-Untergebenen gefälligst bekannt machen zu lassen.
Den i 5 . Merz 1802.
Im Namen des Gemeinderaths, Schultheiß Gauß.
Außeramtliche Gegenstände.
Altenstaig. Eingetretener Hindernisse wegen kann der auf den 22. diß ausgeschriebene Holz-Verkauf und Fuhrlohns-Akkord nicht statt finden.
Den l. 5 . Merz 1822.
Hensler, Stadtmusikus.
Alten staig. sGeld auszuleihen.ff Es werden gegen wenigstens zweifache Sicherstellung durch Grundstücke - Verpfändung und Zprocentige Verzinsung 400 fl. anzulegen gesucht.
Ueber das Nähere gibt Auskunft
Kameralamts - Gehülfe Stroh.
Dornstetten u. Freudenstadt. sHagels-Versicherung.fj
Verbindet Brüder Euch zu innigem Verein,
Und jedes Mißgeschick wird Euch erträglich seyn.
Diß ist um so ndthiger, der Einladung zum Beitritt in dieses Institut vvranzuschicken, als man neben den au
ßerordentlichen Schwierigkeiten, welchen dieser Verein im Entstehen schon ausgesetzt war, jetzt auch mit dem Aberglauben einiger zu kämpfe» hat. Da heißt es oft, „es ist eine Sünde, es ist Gott versucht, dem Hagel wehren zu wollen rc." Allein wer will — wer kann diß thun? Niemand, wir legen dem Morgen Feld nach, etwas Gewisses in eine Kasse, und der Bestand dieser Kasse wird alle Jahr an Diejenige nach Ver- hältniß vertheilt, welchen das Hochgewitter im Feld Schaden zugefügt hat. Haglen wird es also doch, und der Schöpfer wird deßwegen die Natur nicht ändern, aber Wohlgefallen wird er daran haben, wenn wir durch freundliches Zusammenhalten den Schaden dem Bruder ersetzen, welcher durch ein unabänder- , liches Schicksal ihm zugefügt wurde.
Was nun die Grundsätze dieses Instituts sind, wollen wir kund machen, damit das Publikum damit vertraut werden möge.
l.) Die Gesellschaft besteht aus Bauren und Gutsbesitzern welche sich gegenseitig vereinigen, und durch jährliche Einlagen eine Kasse bilden, aus welcher im Fall eines Hagelschadens jedem von ihnen Entschädigung gereicht wird.
2) Es wird versichert, der Ertrag des Feldes.nebst dem Stroh, Obst, Futterkräuter rc.
3 ) Die Einlage beträgt bei Weinbergen 36 kr., und sonst durchaus 30 kr. vom 100 fl. Ertrag.
4) Damit Entschädigung eintritt, muß der Schaden wenigstens den loten Theil betragen.