Vorsteher, das ihnen amtlich zukommende Jntelligenzblatt, den betreffenden Ortsgeist­lichen gar nicht, oder sehr spat mittheilen. Man sieht sich deßwegen veranlaßt, die Wei­sung an die. in dieser Beziehung säumigen Ortsvorsteher, ergehen zu lasten, diese Mit­theilung künftig so zu bewerkstelligen, daß ähnliche Beschwerden nicht mehr Vorkommen.

Den 9. Febr. iöZ2.

K. Oberamt.

Nagold. Diejenigen Besoldungssteuer- Pflichtigen dcö diesseitigen OberamlöbezirkS, «reiche ihre Einkommens Fassionen für 13^/42 LiS jetzt nicht übergeben haben, werden hie­zu mit dem Anfügen aufgefordert, daß bei denjenigen schon von 13^/31 auf ihren je- tzigen Posten angestellt Gewesenen, von wel­chen bis letzten dieses Monats keine Fassio­nen einkommcn, angenommen werden wird, ihr Einkommen von 16^/32 sei demjenigen von itz^/zi gleich geblieben.

Den 9. Februar 1ÜZ2.

K. Oberamt.

OberamtsgerichL Freudenstadt.

Freudenstadt. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des Fuhrmanns Johannes Kugler von Freu- Lenstadt werden Alle, welche Forderun­gen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner ver­bürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugs-Rechte dafür am

Montag den 27. Februar d. I.

Vormittags 9 Uhr

auf dem hiesigen Rathhaus auszufüh­ren, und sich zugleich über einen Borg- vder Nachlaß-Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vor-

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trage ausführe» würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts- Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations-Verhandlung auszusprechen­des Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, wel­che sich über einen Vergleich nicht geäu­ßert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen Lerer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Diesem vorgängig wird die Liegen­schaft des Kugler

Montag den 20. Februar d. I.

Vormittags 9 Uhr

auf dem hiesigen Rathhaus in öffentli­chem Aufstreich verkauft.

Sie besteht in der Hälfte an 3/^ an einem Wohnhaus mit einer Bä­ckerei am Baiersbronner Thor, Gärten:

2 Vrtl. außerhalb der Viehgaß gegen die Bronnentroge gelegen,

L Morgen im Bärenwieslen, oder viel­mehr bei den Bronnentrögen,

2 Vrtl. bei den Bronnentrögen.

Den 27. Januar 1 . 832 .

K. Oberamts-Gericht, Act. Keppler.

Freudenstadt, Oeden wald. Stabs Loßberg. Bei der auf Abster­ben des Christoph Gottlieb Eberhardt Seeger, gewesenen Fabrique-VerwalterS zu Oedenwald vorgenommenen Verlassen- schafts-Jnventur, hat sich eine Vermö­gens-Unzulänglichkeit ergeben, es werden daher diejenigen, welche an die Verlas­senschaft des Seeger Ansprache zu ma­chen, oder sich für denselben verbürgt