für die Oberamts-
Nagold, Freudenstadt, Nro. 5.
Dienstag,
latt
Bezirke
Horb und Herrenberg.
1832.
17. Januar.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Nagold. Freudenstadt. Nach bisherigen Wahrnehmungen entstehen die meisten Brand - Unglücks - Fälle in denjenigen" vbern Theilen der Gebäude, welche zu Aufbewahrung der Heu- und Strohvorräthe rc. bestimmt sind, und gewöhnlich wird versichert, daß Niemand mit Licht oder auch mit Ta- backs-Pfeifen rc. dahin komme. Häufig wird zwar die Ursache des, in solchen obern Theilen der Häuser, entstandenen Brandes einer Brandstiftung zugeschrieben, allein meistens fehlt cs solchen Dermuthungen, an allen näheren Verdachtsgründen, vielmehr muß man annehmen, daß die Feuerschauer außer den Feuerstätten die übrigen Thcile der Gebäude nicht mit derjenigen Sorgfalt un- tersuchen, welche man von ihnen zu erwarten berechtigt ist.
Die Orts-Vorstände werden daher angewiesen. den gedachten Fcuerschauern nach- drücklichst einzuschärfcn, bei ihren Visitationen nicht bloS auf die Feuerwerke, sondern aus die übrige Gebäude-Einrichtungen, auf
die Beschaffenheit der Kamine durch das ganze HauS und besonders auf die Aufbewahrung leicht entzündbarer Gegenstände, der Asche rc. alle Aufmerksamkeit zu richten und wenn sie etwas Gefahrdrohendes be- sogleich Anzeige machen.
Den 11. Jan. 1ÜZ2.
K. Oberämter.
Oberamt Nagold.
Nagold. Nachstehende Personen, haben wegen Anzeigen natürlich Pocken kranker Kühe, die angegebenen Preiße erhalten: r) Bäcker Großmann von Haiterbach ^Kro- nenthaler, für die Anzeige einer pockenkranken Kuh, deren Lpmphe mit Erfolg zu Impfungen benützt worden ist.
2 ) Biersieder Groshans in Berneck und Schultheiß Rapp in Untcrschwandorf je — 2 Kronenthalcr, für Anzeigen, in deren Folge die Impfungen zwar vor sich gegangen aber nicht von glücklichem Erfolg gewesen sind.
Dieses wird hiedurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht.
Den 12. Januar izzs.
K. Oberamt.