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Haus

Freitag den iF. Januar kommenden Jahrs

«uf allhiesigem Ilathhaus im Au fsireich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu die Liebhaber eingeladen sind.

Den 2Z. Dez. i 83 i.

Stadtschültheiß Maje r..

Enzthal, Oberamts - Gerichts Nagold. sFahrniß- und Güter-Ver­kauf.^ Höherem Aufträge zu Folge wird aus der Ganntmaffe des Johann Georg Kcppler, Müllers in Enzthal, (Gomppelscheuer) ein Fahrniß- und Liegenschafts - Verkauf vorgenommen werden ; und zwar die Fahrniß.Ver­steigerung am

Montag den i§. Januar 1832 . Morgens 8 Uhr

in der Mühle zu Gomppelscheuer, und, die Liegenschafts-Versteigerung am Dienstag den 17. Januar 18Z2.

Vormittags 10 Uhr auf dem Rathszimmer in Simmers' feld. Die Liegenschaft besteht: in ei­ner Behausung mit Mühlwerk, Scheu­er, Waschhaus und Keller, und c»> 14 Morgen Acker und Wiesen. Et­waige Kaufs-Liebhaber können durch den ausgestellten Güterpfleger Fried­rich Kusterer in Gomppelscheuer die Verkaufs-Gegenstände sich vorweisen lassen.

Den r6. Dez. 18Z1.

Gemeinderath, Schultheiß Braun.

Nagold. ^Aufforderung.^ Der Unterzeichnete sieht sich veranlaßt, die Herrn Orts-Vorsteher wiederholt hdf- lichst und dringend zu bitten, ihren untergebenen Bürgern, welche die Lein­wand-Weberei betreiben, ohne vorher das Meister-Recht gesetzlich erworben zu haben, den vom 2Z. MärzH dieses Jahrs im Intelligenz-Blatt Nro. 25. erlassenen Aufruf nochmals' deutlich zu erklären, und ihnen bei Strafe aufzugeben, daß sie den laut allge­meine Gewerbe-Ordnung vorgeschrie­benen Gesetze Folge leisten, widrigen­falls die nicht daraufachtende als Pfu­scher erklärt, und sodann von der Polizei-Behörde mit einer Geld- oder Gefängniß-Strafe bei der ersten An­zeige dicß belegt werden müßen. Die Herrn Orts-Vorsteher werden sich nun angelegen seyn taffen, diese gesetzliche Anordnungen denselben von Zeit zu Zeit iff^das Gedächtniß zu rufen, damit die Zunstkasse nicht immer mit Inserations - Gebühren in große Ko­sten versetzt wird.

Auch bemerke ich noch, daß im nächsten- Jahre an jedem Samstag und an Feiertagen Verhandlungen in Zunft-Sachen vorgenommen werden, wornach sich jeder zu richten weißt.

Den 28. Dez. t8Zt.

Im Namen des Zunft-Vorstands Obmann, Stadtrath Immanuel Gottlob Schmidt.

v.lt. K. Oberamt

Engel.