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Haus
Freitag den iF. Januar kommenden Jahrs
«uf allhiesigem Ilathhaus im Au fsireich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu die Liebhaber eingeladen sind.
Den 2Z. Dez. i 83 i.
Stadtschültheiß Maje r..
Enzthal, Oberamts - Gerichts Nagold. sFahrniß- und Güter-Verkauf.^ Höherem Aufträge zu Folge wird aus der Ganntmaffe des Johann Georg Kcppler, Müllers in Enzthal, (Gomppelscheuer) ein Fahrniß- und Liegenschafts - Verkauf vorgenommen werden ; und zwar die Fahrniß.Versteigerung am
Montag den i§. Januar 1832 . Morgens 8 Uhr
in der Mühle zu Gomppelscheuer, und, die Liegenschafts-Versteigerung am Dienstag den 17. Januar 18Z2.
Vormittags 10 Uhr auf dem Rathszimmer in Simmers' feld. Die Liegenschaft besteht: in einer Behausung mit Mühlwerk, Scheuer, Waschhaus und Keller, und c»> 14 Morgen Acker und Wiesen. Etwaige Kaufs-Liebhaber können durch den ausgestellten Güterpfleger Friedrich Kusterer in Gomppelscheuer die Verkaufs-Gegenstände sich vorweisen lassen.
Den r6. Dez. 18Z1.
Gemeinderath, Schultheiß Braun.
Nagold. ^Aufforderung.^ Der Unterzeichnete sieht sich veranlaßt, die Herrn Orts-Vorsteher wiederholt hdf- lichst und dringend zu bitten, ihren untergebenen Bürgern, welche die Leinwand-Weberei betreiben, ohne vorher das Meister-Recht gesetzlich erworben zu haben, den vom 2Z. MärzH dieses Jahrs im Intelligenz-Blatt Nro. 25. erlassenen Aufruf nochmals' deutlich zu erklären, und ihnen bei Strafe aufzugeben, daß sie den laut allgemeine Gewerbe-Ordnung vorgeschriebenen Gesetze Folge leisten, widrigenfalls die nicht daraufachtende als Pfuscher erklärt, und sodann von der Polizei-Behörde mit einer Geld- oder Gefängniß-Strafe bei der ersten Anzeige dicß belegt werden müßen. Die Herrn Orts-Vorsteher werden sich nun angelegen seyn taffen, diese gesetzliche Anordnungen denselben von Zeit zu Zeit iff^das Gedächtniß zu rufen, damit die Zunstkasse nicht immer mit Inserations - Gebühren in große Kosten versetzt wird.
Auch bemerke ich noch, daß im nächsten- Jahre an jedem Samstag und an Feiertagen Verhandlungen in Zunft-Sachen vorgenommen werden, wornach sich jeder zu richten weißt.
Den 28. Dez. t8Zt.
Im Namen des Zunft-Vorstands Obmann, Stadtrath Immanuel Gottlob Schmidt.
v.lt. K. Oberamt
Engel.