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Bezirks wird daher aufgegeben: gegen die Einrückungsgcbühr re. die
1) Bei allen denjenigen Todesfällen, Haut in Empfang zu nehmen,
bei denen die Notariats - Vollzie- Am 12. Dezember i 85 l. Hungs-Verordnung vom 24. 1826 Stadtfchultheißenamt,
Art. 29 und ff. 64 Regierungs- Wunderlich,
blatt vom Jahr 1826 Bl. 004 Oberiflingen, Oberamts Freu, und 505 nicht gestattet, die Ob- densiadt. sLiegenschafts- und Fahrniß- stgnationen zu unterlassen, solche Verkauf, auch Gläubiger-Aufruf.j Aus sogleich nach dem Absterben vor- der Verlassenschaft der kürzlich verstor- zunehmen. denen OchfenwirthJohann Georg Knau-
2) Hierüber so wie über das Unter- Sen Wi"ib dahl", werden nachbcschrie-
lassen der Obsignationen geordnete Protokolle zu führen, und 0) dieselbe dem betreffenden Notariate bei Vornahme der Verlassenschafts» Theilungen zuzustellen.
Ueber die genaue Befolgung der gegenwärtigen Anordnung wird das Obcramtsgericht bei Prüfung der Inventur und Thcilungs - Geschäfte der Notariate wachen, und wenn eins Nachläßigkeit oder Gesetzwidrigkeit sich zeigen sollte, mit den gesetzlichen Straf- Mitteln eingreifen.
Den 19. Dez. 18Z1.
K. Oberamts-Gericht, Hoffaker.
Herrenberg. sLiegen gebliebene rohe Haut.j Am letzten hiesigen Krämer« und Viehmarkt den 29. v. Ai. blieb in einem hiesigen Privathaus eine rohe Haut, ziemlich schwer, liegen, wozu sich bis jetzt der Eigenthümer nicht gemeldet hat.
Es ergeht deßwegen an denselben die öffentliche Aufforderung, sich binnen Z0.Tagen bei der Unterzeichneten Stelle als Eigenthümer auszuweisen, und
bene Realitäten im öffentlichen Aufstreich verkauft werden, als:
Ein dreistockigtes großes Wohngebäude mit dinglicher Wirthschafts-Gerech- tigkeit, dessen innerer Einbau erst vor 2 Jahren ganz neu hergestellt wurde, und eingerichteter Branntwein-Brennerei.
Solches enthalt eine große Scheuer Stallung zu 50 Pferd und 8 Stück Rindvieh, und Keller zu 12 —15 Aimer Wein; in der 1. Etage 2 heizbare und 2 unheizbare Zimmer und 1 große Küche. In der 2ten Etage 5 Zimmer wovon 2 heizbar sind, und eine besondere Rauchkammer und große Bühne.
Ein besonders stehendes nur durch die Straße abgesondertes, 2stockigtes neues Wohnhaus nebst Scheuerund Schopf u. mit Ständen versehener Stallung zu 4 Pferd u. 5 St. Rindvieh, und Keller zu 20 Aimer Wein. Enthält in der ersten Etage 1 Stube und 2 Kammern, in der 2ten Etage 1 große Bühne nebst 2 be- sondern Kammern.