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für die Oberamts-Bezirke Nagold, Freudenstadt, Horb und Herrenberg.
Mit Allerhöchster. Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Bischer'sehen Buchdruckerei.
Freitag.
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Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Qberamt Freudenstadt.
Fr e--ui> e n st a d t. Die diesseitigen Akts - Vorsteher erhalten hiedurch in Gs- mäsheit Miuisierial - Verfügung ' vom g. Juli d. I. Reg.Bl. S. Lös die Weisung ihre Sportel - Verzeichnisse in Zukunft je am Schluffe des Vierteljahrs den betreffenden Pfarrämtern zur erforderlichen Beurkundung zu übergeben, sodann aber längstens binnen g Tagen nach dem Vcr- falltermin— bei Vermeidung eines Wartboten, an die unterfertigte Stelle einzufen- deu.
Den i6. Dczbr. izzl.
K. Oberamt.
Freudenstadt. Da nach einer amtlichen Mittheilung auf badischen Markten kein Vieh mehr zugclaffen wird, cs seie denn mit vorschriftmaßigen Gesundhciks. Attesten versehen, so erhalten die Orlsvor- stande die Weisung, ihre Untergebenen hievon in Kenntnrß zu setzen.
Den 16. Dczbr. igzi.
K. Oberamt.
Oberamt Horb.
Horb. Der beurlaubte Soldat vom K. zweite» Infanterie-Regiment, Anton Einzig, Keßter von Ahldorf, welcher mit seinem Vater Elias Einzig aus seiner Han- dicruug, arbeitet, und dessen dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, hat unvcrzüg- tich^bei.seinem Regiment zu erscheinen.
Was die Schultheißen demselben zu eröffnen haben.
Den 16. Dczbr. igzr.
K. Obcramt.
Obcramtsgerrcht Nagold.
Nagold. sAn die Waisengerichte des Gerichts-Bezirks Nagold.ff Bei Gelegenheit der Prüfung der Inventur- und Theilungs-Gefchafte der Notariate hat man bemerkt, daß die Waisengerichte öfters die Obsignationen bei eintretenden Todesfällen ohne alle Ursachen unterlassen, öfters dieselbe zwar vornehmen, aber keine geordnete Protokolle führen, öfters aber auch erst nach der gesetzlichen Frist von t Monate, vornehmen. ^
Den Waisengerichten des Gerichts»