455

I n L eilig en z - Bl alt

für die Oberamts-Bezirke Nagold, Freudenstadt, Horb und Herrenberg.

Mit Allerhöchster. Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'sehen Buchdruckerei.

Freitag.

''nU>er- LL21.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Qberamt Freudenstadt.

Fr e--ui> e n st a d t. Die diesseitigen Akts - Vorsteher erhalten hiedurch in Gs- mäsheit Miuisierial - Verfügung ' vom g. Juli d. I. Reg.Bl. S. Lös die Weisung ihre Sportel - Verzeichnisse in Zukunft je am Schluffe des Vierteljahrs den betref­fenden Pfarrämtern zur erforderlichen Beurkundung zu übergeben, sodann aber längstens binnen g Tagen nach dem Vcr- falltermin bei Vermeidung eines Wart­boten, an die unterfertigte Stelle einzufen- deu.

Den i6. Dczbr. izzl.

K. Oberamt.

Freudenstadt. Da nach einer amt­lichen Mittheilung auf badischen Markten kein Vieh mehr zugclaffen wird, cs seie denn mit vorschriftmaßigen Gesundhciks. Attesten versehen, so erhalten die Orlsvor- stande die Weisung, ihre Untergebenen hie­von in Kenntnrß zu setzen.

Den 16. Dczbr. igzi.

K. Oberamt.

Oberamt Horb.

Horb. Der beurlaubte Soldat vom K. zweite» Infanterie-Regiment, Anton Einzig, Keßter von Ahldorf, welcher mit seinem Vater Elias Einzig aus seiner Han- dicruug, arbeitet, und dessen dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, hat unvcrzüg- tich^bei.seinem Regiment zu erscheinen.

Was die Schultheißen demselben zu eröffnen haben.

Den 16. Dczbr. igzr.

K. Obcramt.

Obcramtsgerrcht Nagold.

Nagold. sAn die Waisengerichte des Gerichts-Bezirks Nagold.ff Bei Gelegenheit der Prüfung der Inven­tur- und Theilungs-Gefchafte der No­tariate hat man bemerkt, daß die Waisengerichte öfters die Obsignatio­nen bei eintretenden Todesfällen ohne alle Ursachen unterlassen, öfters die­selbe zwar vornehmen, aber keine geord­nete Protokolle führen, öfters aber auch erst nach der gesetzlichen Frist von t Monate, vornehmen. ^

Den Waisengerichten des Gerichts»