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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke Nagold, Freudenstadt, Horb und Herrenberg.
Mit AU er höchster Genehmigung.
Im Verlag der F. .ZV.. V1 scher' schcn Buchdruckerei.
Dienstag.
Nro. 95
29. November 1331.
Königliches Dekret,
betreffend die Anordnung einer neuen Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Staude-Versammlung.
Wilhelm,
bon Gottes Gnaden
König von Würtemberg.
Da die Vollmachten der in Folge Unseres Nescnp.tz vom l. November i >;25 gewählten Abgeordneten z--Staude-Versammlung mir dem 14. Januar des nachst- kommendcn Jahres erlöschen. so haben Wir, nach Ansicht des h. 157 der Ver- saffuugs Urkunde und nach Anhörung Unseres Gchcimenralhs beschlossen, eine neue Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer der Stände Versammlung welche nicht Amtshalber Sitz, und Stimme in dieser Kammer haben, anzuordnen.
Mit der Vollziehung dieser Anordnung ist U n se r Minlsenum des Innern beauftragt.
Gegeben, Stuttgart den zr.Hkt. igzi. Wilhelm.
Geheimer Nath: Staats. Sekretär:
Kapsf. Vellnagel.
Ministerium des Innern.
Verfügung, betreffend die vorzu- ncymende Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände - Versammlung.
Nachdem Seine Kö n i g li ch e M a je» stät durch das-höchste Rescript vom zt. Oktober d. I. eine neue Wahl der Mitglieder zur zweiten Kammer der .Stände- V'Nami-.ilung, welch'' nicht Amtshalber Sitz und Stimme im oerscibcn haben, an- geordnet haben, so werden die zur Voll- ziehung dieser Anordnung bcrutcnen Behörden, da der erstmals auf dem Landtag von 13^/2^ und später wieder auf dem Landtag von izzO eingebrachte Entwurf einer Wahl-Ordnung noch nicht zur Ver« abschiednng gelangt ist, auf die Bestimmungen der Verfaffungs'Urtunde, HK. izz
— 154 und auf die Instruktionen vom 6 . und >2. December iziy (Neg.Bl. S. 360
— tz66, 879 — 86z) verwiesen, indem den Letzter» zugleich nach höchster Ent- schlicßung Seiner Königlichen Majestät vom heutigen Tage folgende Zusätze nachgetragen werden:
§