stabe geblieben sei, um so mehr ge- nehmigt werden könne, als nach den neuesten Erfahrungen das Verhaltniß der Erkrankenden und der in die Hospitäler Aufgenommenen in denjenigen Gegenden Deutschlands, wohin sich die Krankheit bis jetzt verbreitet, weit günstiger jals bisher in andern Ländern sich gestaltet habe, wiewohl über die Nachhaltigkeit sich zur Zeit ein ganz bestimmtes Urtheil noch nicht fällen lasse.
4) Daß endlich die wirkliche Anschaffung aller einzelner Ausrüstungs-Gegenstände nicht zu sehr zu übereilen, vielmehr den Orts-Commissionen, die bis zu größerer Annäherung der Gefahr theilweise nur mit eventuellen Lieferungs-Verträgen sich begnügen wollen, kein dicßfalisigeö Hindetniß in den Weg zu legen seie.
Hievon werden nun die sammtlichen Orts-Commissionen in Kenntlich gesetzt und angewiesen, das,, was hierauf ge- fchieht, seiner Zeit zu berichten, da aber, wo Cholera-Hospitäler zu errichten für yöthig und angemessen erachtet werden, ist vorzüglich darauf zu sehen, daß es nicht an dem ärztlichen Personale und an Krankenwärtern zur Bedienung und Verpflegung der Kranken fehle.
Den itz. Nov. lgzr.
Die Gesundheits Commissionen der K. Ober-Aemter Nagold und Freudenstadt.
OberamLsgcrichL Nagold.
Nagold. sDiebstahlS Anzeige.^ An der Nacht vorn I2ten auf den iZten dieses Monats sind aus dem Pfbrch zu Nothfelden — 8 Mut- ter»Schafe entwendet worden. Die Schafe sind sämmtlich von deutschem Stamm und auf folgende Art bezerch-
Z92 —
net. Drei haben einen rothen Ring auf dem Kreuz; eines hat 2 rothe Dupfen auf beeden Seiten hinten an den vordern Füßen; eines — hat solche rothe Dupfen hinten auf dem Kreuz; eines — hat einen rothen Ring mitten auf dem Rücken; eines — hat einen schwarzen Dupfen vornen auf dem Bug, und das eine — hat einen rothen Streifen hinten auf dem Kreuz.
Sämtliche Orts- und Polizei-Behörden werden ersucht, zu Entdeckung des Thäters und der entwendeten Schafe die geeigneten Maßregeln zu ergreifen.
Den 15. November i8Zl.
K. Oberamtsgericht, Hoffak e r.
-Oberamtsgericht Freudenstadt. Freuden stadt. sBerichkigung betreffend, den Güter- und Fahrniß- Verkauf des Gastmeisters Schweikle von Reichenbach.^ Ersterer hat am Montag den 5ten, letzterer Dienstag den 6ten Dezember statt, was zur Berichtigung des dißfälligen Eintrags in Nro. 92 dieses Blatts hiemit nachträglich bekannt gemacht wird. Den 19. Nov. iSZi.
K. Oberamts-Gerlcht, W e i n l a n d.
Freudenstadt. In dem vber- amtsgerichtlich erkannten Gannt des Gastmeisters Gottlieb Schweikle von Reichenbach werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemein»