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Eigenthum von einer lästigen Abgabe befreit, dadurch die vorteilhaftere Ver­wertung desselben befördert, und die jährliche Mühe der Gefäll-Entrichtung entfernt wird.

Da von höchster Behörde so sehr auf Erreichung dieses Zweckes gedrun­gen wird, so versieht man sich zu den Ortsvorstehern, daß sie nichts versäu­men werden, was dieser wohltätigen Absicht nützlich seyn könnte.

Den 4. No». 1831 .

K. Kameralamt.

Freuden stad t. sVerkauf.j Am Montag den 28ten d. M. verkauft die Unterzeichnete Stelle gegen gleich baare Bezahlung:

635 Ellen weiß- und grauwollene rohe Tücher,

6 89'/- Ellen grünen und schwarzen Manchester, und

27 Pfund gefärbtes Baumwollen Garn.

Die Liebhaber werden hiemit ein­geladen, sich an gedachtem Tage, Vor­mittags 9 Uhr auf der Kanzlei der Unterzeichneten Stelle einzufinden.

Den 9. Nov. löst.

K. Ober-Zollamt.

W i tt l i n s w e i le r. Oberamts Freudcnstadt. sSchafwaide - Verleih- ung.j Die Sommerschafwaide der Commun' Wittli-nsweiler welche 100 Stück erträgt, wird wieder auf die drei nächstkommende Jahre nämlich von Martini 18^/,^ unter Vorbehalt oberamtlicher Genehmigung an den Meistbietenden verpachtet.

Diese Verpachtung wird am Mittwoch den Zo. November i 85 t, dieses Jahrs statt finden, an welchem Tag die Pacht-Liebhaber und Schaf« Besitzer Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhause in Wittlinsweiler sich ein­finden und der Verhandlung anwoh­nen wollen.

Den 29. Oktober i 83 l^

Schultheiß Oest e. r l e.

Außeramtliche Gegenstände.

N ag 0 ld. sFrüchten-Verkauf.j Aus allhiesiger Zehntscheuer wird bis Hen 19. November d. I.

Vormittags 10 Uhr ein bedeutendes Quantum Wicken, Haber, Ackerbohnen, und einige tau­send Bund Haberstreh zum Verkauf gebracht werden.

Die Wohllöblichen Schultheißen- Aemter wollen es gefälligst bekannt machen lassen.

Die Zehnttheilhaber.

sin gen, Oberamts Nagold. sAnction.j Im Wohnhause des Un­terzeichneten wird

Montag den 14. d. M. eine Auktion durch alle Rubriken, namentlich aber bestehend in Weiß­zeug, Bettgewand und Schreinwerk, abgehalten werden. Der Anfang ist Morgens 8 Uhr. Ein Zahlungster­min wird anberaumt werden.

Die Herren Orts Vorsteher «vl- len solches ihren Amts-Untergebenen