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Vision des öffentlichen Unterrichts. 1 l) De. sinitive Abstellung der vom vorigen Land­tag verwilligten kostspieligen militärischen Bauten zu Stuttgart. 12) Revision aller Gesetze und Verordnungen, weiche vor der Zeit der Verfassung gegeben worden sind. Nur aus viesen Andeutungen, welche in Folge der hiedurch eintretcnden Erspar­nisse, Minderung der drückendsten Abga­ben zulässig machen und dem Volke eine glücklichere Zukunft bringen sollen, mögen die Bürger Würtembergs den großen Werth einer im Geiste des Volkes fest dastehenden Kammer erkennen und die Grundlage hie­zu durch glückliche Wahlen fcsistellen. Be­sonders wünschenswerth sind Männer aus dem Handelsstande, selbstständige und ver­ständig- Grundeigcnthümer, und der seiner Natur nach freieste Stand der Advokaten. In unseren kleinen Verhältnissen ist cs durchaus für die Regel unpassend, Staatsbeamte, und namentlich aus dem Weniger Selbstständigkeit gebenden Admi­nistrativ - Fach zu wählen. Sie können, ohne in mannigfache offenbare Collisionen mit ihren dem Interesse des Dolles leider noch nicht so nah als nöthig ist, gebrach, ten Dienstes - Verbindlichkeiten zu kommen, die aufrichtige Sprache nicht führen, welche durchaus Noth thut und welche sogar die Fürsten bis jetzt weniger gerne auS dem Munde von Staarsdienern (nach dem ge­wöhnlichen Begriffeihrer Diener") aufnehmcn, als aus dem Munde von Männern, bei welchen sie voraussetzen können, daß sie einmal Achtung vor Ord­nung zurück halten wird, Ungeeignete» und Störendes vvrzubringen, daß sie an- dernmals aber auch nicht von persönlichen Rücksichten der Dankbarkeit, von Dienst­rücksichten re. bestimmt werden, etwas zu Verschweigen, was nöthig zu sagen ist. Diese Ansicht würde der Verfasser sehr gerne zurücknehmen, wenn die zu Depu­taten gewählten Staatsdiener sich eidlich gegen das sie committirende Volk reversi- ren wollten, während der Dauer ihrer

Landstandschaft und noch sechs Jahre spä­ter von der Regierung keine Art von Aus- Zeichnung oder Beförderung und V-rbcsse» rung annehmen zu wollen. Zum Ruhm der badischen Regierung, und namentlich des Regenten selbst, muß dankbar dasgute Beispiel angeführt und erkannt werden, welches dort gelegentlich der Wahlen der Stand-Versammlung gegeben wurde. Der Regent, im Bewußtsepn seiner redlichen Absichten, durfte keine Scheu tragen vor dem Resultate einer freien Wahl seines Volkes. Er gab den ausdrücklichen, ernst­lichen Befehl, daß die Regierungsbeamten sich alles Einflusses auf die Wahlen ent- halten sollten. Darum die freisinnige Kammer, hinter welcher hoffentlich unsere Nächste Kammer nicht zu schroff wird zu- rückbleiben wollen, daß sich nicht in den Augen des übrigen Europa jener Ruhm wieder verdunkelt, den sich Würtembcrg, vorkämpfend in der Reihe der constitutio. nellen Staaten, in seinem Verfassungsstreite errungen hat, und daß nicht dem armen Volke abermals nichts, als die Bezahlung der Landtagskosten übrig bleibt. Unser Re­gent, der Jedem sein Ohr öffnet, wird die Stimme der Wahrheit nicht verschmähen. Möge derselbe den Einflüsterungen solcher Männer kein Gehör geben, welche, wenn auch nur noch für die kurze Dauer ihres Wirkens, die rastlos fortschreitende Zeit hemmen und den Nachfolgern anhcimstel- len wollen, die gerechten Forderungen der Völker zu beschwichtigen. Denn es ist keine Zeit zu verlieren! Wer zögert, la­det Verantwortung auf sich und die Ge- schichte wird einst über ihn unerbittliches Gericht halten. Möge das Volk, das heißt, die Gesamtheit der verfassungsmä- ßigen Bürger, sein Vertrauen nur aner- kannt freisinnigen, charakterfesten, tüchtt- gen Männern aus seiner Mitte schenken und bei seiner Wahl mit der größten Be­hutsamkeit und Selbstständigkeit zp Werke gehen!