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Z n t e l l t g e n z - B l a t t

filr die Oberamts-Bezirke

^ Nagold, Freudenstaöt und Horb^

Im Verlag der Vischer'fchen Buchdruckerei.

Nro. 14. Fretrag den 18. Februar 1831.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

' OberamL Horb.

Horb. sAn sämmtliche Orts »Vor» fande.4 Die Ort» -Dvrstcher haben mik sämmtUchen RekruiirungS-Pflichtigen am D'cn»ag den ersten März d. I. früh acht Uhr auf hiesigem Rachhause zur Loskzie« hflng sich einzufinden.

Auch ist vorläufig bekannt zu machen, daß am ciisten März d.I. früh acht Uhr die Aushebung auf hiesigem Nachhause beginnen wird.

Den 14. Februar 1351.

.v K. Oberamt.

1 Oberamtszericht Nagold.

Nag 0 l d. Die Orts« Vorsteher haben binnen 8 Tagen dem OberamtS- Gerichte zu berichten:

1) welche Gebühren die Gürerpsteger und die Personen beziehen, so nach Anleitung der Verordnung vom Li.Mai L828 Art.48. Reg.Bl. S. Z77. zu Erhebung von Gut« Erlösen im Executions-Wege auf« gestellt sind, ob sie nämlich nach der wahren Zeitversäumniß belohnt «erden, und wie hoch sich das Tag­

geld bckmfe, oder ob sie von den einnehmenden Geldern eine ge« wisse Gebühr statt aller weitern An« rechnungen beziehen dürfen;

2) welche Abschrifts-Gebühren von den Orts-obrigkeitlichen Ausferti­gungen bezahlt werden, je nach dem das Blatt vorder halbgebro» chen, oder in Rechnungsform ge­schrieben wird; ob, wenn nur eine Seite auf einem Blatt geschrieben, -ie andere Seite aber leer geblieben ist, dennoch ein volles Blatt gerech­net wird, und ob auf die in Be­rechnung nehmenden Gebühren be» schnittenes oder oder unbeschnitte- ues Papier, oder eine gewisse Zahl von Zeilen und Silben von Ein­fluß ist.

Den iS. Februar t 83 r.

K, Oberamtsgericht» Hoffacker.

Forstamt Freudenstadt. Freudenstadt. sWaldsaamen« Lieferung.^ Unter Vorbehalt höherer. Genehmigung gibt Unterzeichnete Stelle die Lieferung von