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für die Oberam t»»Btjirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Im Verlag der Vischer'fchen Buchdruckerei.

Nro. 6z. Freirag den 6. August 1830.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Obcramtsgencht Freudcnstadt.

Fr eu den stad t. In dem ober» amtsgerichtlich erkannten Gannt des Johannes Heppting, Nagelschmids da» hier, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit ausgerufen, ihre Ansprü* che und deren Vorzugs »Rechte dafür am Donnerstag den 26. August d. I.

Vormittags 8 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus anszufüh» ren, und sich zugleich über einen Borg» oder' Nachlaß-Vergleich zu erkären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vor­träge ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts» Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations-Verhandlung auszu­sprechendes Erkenntniß von der gegen­wärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, «el» che sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, wel, che mit ihnen gleiche Rechte haben.

Der Liquidation- - Handlung vor» gängig wird

Freitag den 2tsten August Vormittags 9 Uhr auf dem h>:sigen Rathhaus «achbr» merkte Liegenschaft verkauft:

Häuser und Gebäur */,tel an einein Wohnhaus im alten Kaufhaus-Viertel, 4te Zeil;

Aeck er:

2 Viertel 14 Ruthen bei den Bron» ne n trögen;

r Viertel auf den io Morgen bei'm Kirfchenbaum.

Den 4. August 1830 .

K. Obcramtsgerlcht.

W einland.

Freud enstadt. In dem ober» amksgerichtlich erkannten Gannt de» Jakob Schmelzten, Gassenwirths und Fuhrmanns von hier, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen