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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke'
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 57. Freirag den 16. Juli 1350 .
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberantt Nagold.
Nagold. Zur Organisation des neu zu bildenden Zunft-Vereins der Roth- und Weißgerbcr ist
Mittwoch der 2isie Juli bestimmt. Hiezu haben die Ortsvorsteher die Roth- und Wcißgerbermeistcr, welche in Altcnstaig ihren Ladcnsitz bekommen, auf Mittwoch den 2rsten Juli, Vormittags Z Uhr, auf das dortige RathhauS mit dem Anfügen vorzuladen, dafi sie, wenn sie am persönlichen Erscheinen aus gültigen Gründen verhindert seKN sollten, wenigstens zur vorzunehmenden Wahl der. Znnftoorsteher von den betreffenden Orts- Vorstehern beglaubigte Stimmzettel'zu der' Versammlung einschicken sollen.
Den 15. Juli iLzo.
K. Oberamt.
Oberamt Freudenstadt.
Freuden stad t. Schon öfters ist dek Fall vorgekommen, daß Amts-Angehörige' bei unterfertigter Stelle mit Beschwerden erschienen sind, wo nähere Aufklärung von Seite des Ortsvorstandcs oder Gemcin- deraths erforderlich gewesen , bei deren Mangel aber erklärt haben, daß sie die betreffenden Berichte und Auszüge «US
den Protokollen von dem OrtSVorstande nicht erlangt. Aus dieser Veranlassung geht den Ortsvorständen die Weisung zu, daß sie jedem, welcher in seiner Angelegenheit einen Bericht- oder Protokoll-Auszug verlangt, seinen Wunsch gegen Ge- bühr unwaigerlich zu erfüllen haben.
Den 14. Juli igZc,^
Kl. Obcramt.
Röth, Oberamts - Bezirks Freudenstadt.. sGlaubiger-Aufrufs, Die Gläubiger des kürzlich verstorbenen Johannes Seydt,. gewesenen Taglöhners in Schönengründ, werden aufgefordert, ihre Ansprüche inner Zo Tagen bei dem Schultheißenamte um sv gewisser anzugeben und' zu erweisen, als außerdem auf ihre Befriedigung bei Vertheilüng des geringen Vermögens unter den Erben oder unter den bekannten Gläubigern keine' Rücksicht genommen werde» könnte. Den 10. Juli 18Z0.
K. Gerichts-Notariat und Waisengericht,
Vk Kanzleirath Kl um pp.