272
z«r dessen Liquidations-Handlung auf
Samstag den 17 . Juli l. I. vorgeladen worden, was anmit um allen möglichen Irrungen vorzuben- gen, noch nachträglich bekannt gemacht wird'
Den 1 . Juli 1830.
K. Amts - Notariat Altenstaig.
Stroh. -
Spielberg, Gerichts - Bezirks Nagold. sSchulden-Liquidatisn.j In Schuldsachen des Matthäus Wurster, Fuhrmanns von Spiclberg, ist dem Kvnigl. Amts-Notariat und dem Gemeinderath zu Spielberg die Liquidation der Schulden, verbunden mit einem Nachlaß - Vergleichs - Versuche, oberamtsgerichtlich aufgetragen.
Zur Vornahme dieses Geschäfts ist
Samstag der 17 . Juli l. I. bestimmt.
Es werden nun die unbekannten Gläubiger und Bürgen des Jakob Wurster öffentlich aufgefsrdert, daß fi« an gedachtem Tag,
Morgens 8 Uhr,
entweder in Person, oder durch gesetzlich Bevollmächtigte in dem WirthS« Hause zum Ochsen in Spielberg erscheinen, unter Vorlegung der Origi- nal-Schuld-Dokumente ihre Forderungen liquidiren, und sich über einen Borg - oder Nachlaß » Vergleich erklären.
Diejenige Gläubiger, welch« nicht erscheinen,;werden, wenn ihre Forderungen nicht ans hon Gerichts-Akten
ersichtlich sind, von dem Königlichen Oberamtsgericht Nagold am
Montag den 19 . Juli l. I. durch einen Präclusiv-Bescheid von der gegenwärtigen Masse ausgeschlossen. Den it. Juni i83o.
K. Amts - Notariat und
Gemeinderath Spielberg. Amts > Notar Stroh.
Besenfeld, Oberamts Freudenstadt. Die hiesige Gemeinde hat noch im Laufe dieses Sommers eine Strecke Vizinal-Chausse von i85 Ruthen hiesiger Markung, zwischen Besenfeld und Urnagold, förmlich chaussirt herzustellen, und daher beschlossen, solche im Wege der Abstreichs-Verhandlung zu verakkordiren.
Hiezu ist Tagfahrt auf den 24 sten Juli d. I. festgesetzt. Lustbezeugende Personen, möchten sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Befähigung dieser Arbeit sowohl, als über Vermögen versehen, an gedachtem Tage,
Mittags 12 Uhr,
kn dem Wirthshaus zur Sonne dahier einfinden, wo alsdann die weitere Bedingungen hierüber bekannt gemacht werden.
Die Herrn Ortsvorsteher werden ersucht, dieß ihren Amts-Untergebenen gehörig bekannt zu machen.
Den LZ. Juni i83o.
Gemeinderath.