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für die ObsramtS« Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 18. Dienstag den 2. Marz 1830 .
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Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. Man sieht sich veranlaßt, den OrtSvotsiehern des Bezirks die langst bestehende Verordnung ins Gedachtniß zu rufen, vermöge welcher dem Oberamt» sobald in einem Orte Feuer ausbricht, durch Feuerreiter, der unter WeaS nicht abgelöst werden darf, Nachricht gegeben werden muß.
Den 25. Februar igZo.
K. Oberamt.
Glatten, Oberamts Freuden» stadt. sSchafwai'de-Verleihung.^ Die Gemeinde Glatten ist gesonnen, ihre Sommer » Schafwaide, welche 100 Stück erträgt, von 1838 bis i83t zu verpachten.
Au dieser Verhandlung ist Tag» fahrt auf den it. März l. I. anbe- raumt, an welchem Tage sich die Hrn. Schafhalter, Morgens 10 Uhr, im Kronen-Wirthshaufe zu Glatten, ein« finden und die näheren Bedingungen vernehmen wollen.
Die Herrn Ortsvorsteher werden
ersucht, Vorstehendes zur Kenntniß ihrer Untergebenen zu bringen.
Den 25. Febr. i83o.
Schultheiß Meyer.
AußeramtUche Gegenstände.
Nagold. In der F. W. Bischer, schen Duchdruckerei erscheint etn religiöses Schriftchen des Fnnhalts:
„Opfer-, Gedachtniß- oder Abendmahls-Feier der allgemeinen (katholischen) christlichen Kirche, genannt Messe," nach dem römischen Meßbuche ins Deutsche neu übersetzt von A. V. N c ub er, Pfarramts- Verweser in Thalheim bei Nagold.
Dieses Schriftchen kst alle» denen zu empfehlen, die der heiligsten Handlung der katholischen Kirche mk Geist, Herz und Sinn amvohnen und Früchte ziehen wob len. Die resp. Herrn Verschließer, von je 7 Exemplaren (das Exemplar d 6 kr. broschirt) erhalten das «te unentgeldlich.
Bei Geld-Sendungen wird gebeten, 2 kr. P oft. Einschreib. Geführ gef. beb zufügen.