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Beilage zum Jnrelligenz-Blarr

Nro. 98. Dienstag den 8. December 1829.

Verfügungen der. Königlichen Be­zirks-Behörden.

Natzold. fRindvieh-und Pferds- Markt.^ Unter Beziehung auf die Bekanntmachung im Intelligenz-Blatt Nro. 79. 8t. 82. vom laufenden Jahr, bringt die Unterzeichnete Stelle hiemit zur öffentlichen Kenntniß, daß am Donnerstag den toten d. M. dahier abhaltenden Rindvieh - und Pferde-Markt, neben allgemeiner Auf­hebung des Pflaster« und Brücken- Geldes und der unentgeldlichen Ausstellung der Urkunden, wieder fol­gende Prämien ausgetheilt werden:

1) den Verkäufern der z besten paar

Ochsen:

iter Preis>2 fl. 4 L kr.

Lter2 fl.

zter > r st.

2) den Verkäufern der 5 besten Kühe:

iter PreisL fl.

2ter > 1 fl. Zv kr.

zter ' r fl.

z) den Verkäufern der 5 besten Kalbinrn: iter Preis' i fl. zv kr.

2ter'. i fl.

Zter. Zo kr.

4) den Verkäufern der 5 besten Pferde, jedoch über 40 fl. im Werth: iter Preis2 fl- 42 kr.

Lter l' 2 fl-

Zter > i fl.

Da die bisherige, unter obigen vortheilhaften Bedingungen abgehal- tene Vieh-Märkte sowohl von Ver­

käufern, als auch besonders von Käu­fern aus dem benachbarten Auslands, sehr stark besucht wurden, so berechti­get sich die Unterzeichnete Stelle zu der Hoffnung, daß auch dieser nächst- kommende Markt häufig besucht wer­de, und sie ladet deßhalb Käufer und Verkäufer hiezu geh. ein.

Die Herrn Ortsvorsteher, denen dieses Blatt amtlich zukommt wol­len diese Ankündigung zur Kenntniß ihrer Untergebenen bringen.

Nagold den t. Decbr. 1829.

Stadtschultheißenamt.

Außeraintllche Gegenstände.

Nagold. sWalk-, Reib- und Sägmühle-Verkauf.) Aus der Ver­lassenschaft des Matthäus Geyer all- hier, wird die Hälfte an einem zwei- stockigten Wohnhaus mit 2 Wohnun­gen, eine eingerichtete Tuchmacher^ und Weißgerber - Walkmühle, die Hälfte an einer Wergreibe und Sägmühle, die Hälfte an einer istockigten Scheuer, dis Hälfte an einer Tuchmacher-Rah­me, wie auch 1. Morgen 3 '^ Viertel 12 Ruthen Baum-, Wurz- und Gras- Garten, (welcher jährlich 23 kr. zinSt) an den Meistbietenden verkauft.

Die Kaufs-Lustige können obige Gegenstände täglich einsehen, und ei­nen Kauf mit dem Pfleger Stadt-