Berlage zum Intelligenz-Blatt

Nro. 94. Dienstag den 24. November 1829.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Hof- Karmmlamt Herrenberg.

Herren derg. sFrucht - Vcr- kauf.g Von den theils schon aus- gespeicherten, theils demnächst auf die Kästen kommenden neuen Früchten sind folgende Sorten zum Verkauf auögesetzt: Kernen, Roggen, Gerste, Erbsen, Lmscngerste, Wickenhaber und Ackerbohnen.

Die Kaufs-Liebhaber werben ein- geladen, sich an die Unterzeichnete Stelle zu wenden.

Den 16. Novbr. 1829.

K. Hof-Kcuneralamt.

Alten staig, Gerichts-Bezirks Nagold. s Gläubiger -.Vorladung.^ Jakob Ludwig Wallraff, Burger und Schmidt von hier, ist gesonnen, sein Schulden - Wesen unter der Leitung der Unterzeichneten Stelle im außer­gerichtlichen Wege und wo möglich Lurch Vergleich zu erledigen.

Es werden, daher alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde eine Forderung an denselben zu ma­chen haben, anmit aufgesordert, sich am Montag den 7. Decbr. l. I.

Vonnittags 8 Uhr, entweder in Person, oder durch ge­setzlich Bevollmächtigte auf dem all­

hiesigen Rathhaus einzufinden, ihre Forderungen unter Vorlegung der Original - Schuld-Dokumente oder be­glaubigten Abschriften zu liquidire» und der weitern Verhandlung anzu­wohnen.

Von den nicht erscheinenden be­kannten Gläubigern wird, falls ein Vergleich zu Stande kommt, ange­nommen, als treten sie der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Ca- thegorie bei, dis unbekannten Gläu­biger aber, welche bei dieser Verhand­lung nicht erscheinen, werden auf die Nachtheile aufmerksam gemacht, die bei einem zu Stande kommenden Vergleich, nachträgliche Forderungen haben mäßen.

Den 9. Novbr. 1829.

K. Amts-Notariat.

Stroh.

Altenstaig, Gerichts-Bezirks Nagold. sSchulden-Liquidation.j Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, das Schulden - Wesen des Gottfried Keller, Burgers und Steinhauers von hier, wo möglich im außergerichtlichen Wege durch Vergleich zu erledigen.

Zu dieser Verhandlung ist nun Tagfahrt auf

Dienstag den 8. Decbr. l. I. festgesetzt, und es werden daher alle diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgrunde eine Forderung an den