4§2

zinsen, Concessions - Geldern, Forstzin- seu und dergl. eingezogen, die Ein- zügstage aber noch besonder werden bekannt gemacht werden.

Den 14. Novbr. 1.829.

K. Kameralamt.

Mögling.

Herren berg. fBau - Akkord.^ Durch Dekret König!. Finanz-Kam­mer für den Schwarzwald-Kreis vom Tosten v. Mts. ist die Erbauung ei­ner neuen Oberamts - Richters Woh­nung zu Herrenberg sammt einem Ne­ben.Gebäude, gnädigst genehmigt wor­den, und es betragen nach dem Ueber- schlag die Kosten der Arbeiten für den Maurer und Steinhauer:

«) vom Haupt-Gebäude zrzzfl. 6kr. b) - Neben-Gebäude fi. kr.

3644 fl- 24 kr.

Gipser:

a) - - . . - 540 fl. 16 kr.

Zimmermann sammt An­schaffung des Holzes:

«) - -- 2624 fl. 40 kr.

b) - - 679 fl. 1 kr.

Zzozfl. 41 kr.

Schreiner:

«) , . 926 fl. 56 kr.

b) - - 65 fl. 54 kr.

-I- 990 fl. 30 kr.

Glaser:

a) - - 291 fl- 4zkr.

b) - - 6 fl. 24 kr.

> 293 fl- 7 kr.

Schlosser:

»7 - - 7ZZ fl. 37 kr.

b) » » 91 fl» 40 kr.

^ SZvfl. 17kr.

Flaschner: a) » -

Anstreicher r

a) - -

b) - -

Pflästerer:

») - - l>) » -

ZIV fl.

29 fl. 40 kr.

60 fl.

55 fi- 45 kr.

74 fl. 40 kr.

359 fl- 4° kr.

iiz fl. 45 kr.

Diese Bau - Arbeiten werden am Dienstag den isten December Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus zu Herrenberg im Abstreich nach Prozenten verakkordirt, dabei aber nur solche Meister zu- gelassen werden, welche sich mit ge- meinderäthlichen Zeugnissen über Ver­mögen und Prädikat auSweisen, und in Beziehung auf ihre Tüchtigkeit entweder Len Unterzeichneten Stellen als erprobt bekannt sind, oder sich durch Zeugnisse eines Kameralamts oder Bau - Inspektorats als ganz zu- verlaßig und tüchtig beglaubigen.

Indem zu diesem Bau - Akkord befähigte Meister hiermit eingeladeu werden, dient denselben noch zur Nach­richt, daß die einzulegenden Cautio- nen den hälftigen Betrag der Über­schlags - Summe ausmachen mäßen, und daß die Riß und Überschläge täglich bei dem Kameralamt eingese, hen werden können.

Reuthin und Calw den 15. Noö. 1329.

K. Kameralamt Reuthin und Bau-Inspektorat Calw.

B ü h l e r.