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für die OberamtS-Bezlrke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 62. Dienstag den 4. August 1329.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamtsgericht Freudenstadk.
Freuden stadt, Grömbach. In dem oberamrsgerichtlich erkannten Gannt des Jung Löwenwirths Christian Friedrich Schäfer von Trömbach, werden Alle, welche Forderun» gen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gesiieinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen ; ihre Ansprüche und deren Vorzugs- Rechte dafür am
Dienstag den 2bsten August d. I. Vormittags 9 Uhr in dem Löwenwirthshaus zu Trömbach auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten , noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts- Akten erwiesen sind, durch ein nach
der Liquidations-Verhandlung auszu» sprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, wel» che mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 24. Juli 1829.
K. Oberamtsgericht.
W e i n l a n d.
Freude nsiadt. Aach. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des Zimmermanns Jakpl^. Burkhardt zu Aach werden alle, Welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuld- ner verbürgt haben, hiemit anfgeru- fen; ihre Ansprüche und deren Vorzugs-Rechte dafür am Donnerstag den 27. August d. I.
Vormittags 9 Uhr in der Linde zu Aach auszuführen, und sich zugleich über einen Borgoder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Be»
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