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für die OberamtS-Bezlrke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 62. Dienstag den 4. August 1329.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamtsgericht Freudenstadk.

Freuden stadt, Grömbach. In dem oberamrsgerichtlich erkannten Gannt des Jung Löwenwirths Chri­stian Friedrich Schäfer von Tröm­bach, werden Alle, welche Forderun» gen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gesiieinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen ; ihre Ansprüche und deren Vorzugs- Rechte dafür am

Dienstag den 2bsten August d. I. Vormittags 9 Uhr in dem Löwenwirthshaus zu Tröm­bach auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder Nachlaß-Ver­gleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten , noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vor­trage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts- Akten erwiesen sind, durch ein nach

der Liquidations-Verhandlung auszu» sprechendes Erkenntniß von der ge­genwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, wel­che sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, wel» che mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den 24. Juli 1829.

K. Oberamtsgericht.

W e i n l a n d.

Freude nsiadt. Aach. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des Zimmermanns Jakpl^. Burkhardt zu Aach werden alle, Welche Forde­rungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuld- ner verbürgt haben, hiemit anfgeru- fen; ihre Ansprüche und deren Vor­zugs-Rechte dafür am Donnerstag den 27. August d. I.

Vormittags 9 Uhr in der Linde zu Aach auszuführen, und sich zugleich über einen Borg­oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche we­der persönlich, noch durch einen Be»

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