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Die Liebhaber wollen sich mit Vermögens - Zeugnissen versehen, Morgens 9 Uhr,
auf dem Rathhaus dahier einfinden.
Dienstag den Zosten Juni wird sodann die Verabsireichung des neuen Schulhauses vorgenommen werden.
Der Ueberschlag beträgt: Maurer-- und Stein - Hauer-Arbeit - 71Z fl. 42 kr. Materialien u. Fuhr- - werk .... 872-fl. 14 kr. Gypser-Arbeit . . 208 fl.
Zimmer-Arbeit . 1767 fl. 45 kr.
Schreiner-Arbeit . 525 fl. 50 kr.
Glaser-Arbeit . . 256 fl. 55 kr.
Schlosser-Arbeit . 394 fl. Z9 kr.
Pflästerer-Arbeit . 45 fl.
Anstrich-Arbeit . 76 fl. 24 kr.
Hafner-Arbeit . . 4 fl.
Gußeisen ... 48 fl.
Ingenieur . . . 047 fl « 2 kr.
5259 st- kr.
Die Meister, welche an der Verhandlung Antheil nehmen wollen, haben sich mit oberamtlich versiegelten Zeugnissen ihrer Geschicklichkeit und ihres Vermögens zu versehen, und Vormittags 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus einzusinden. Nebringen den 15. Juni 1829. Gemeinschaftl. Amt. Pfarrer lVl. Burk. Schultheiß Fortenbacher. Vr. Oberamtmann Schliz.
Nachtrag.
N ag old. Freud e n stad t. Den OrtSvorsiehern beider Oberamts-Bezirke wird die in Nro. 10 des Reg.-Bl. 1829 enthaltene K. Verfügung tn Betreff des Erkenntnisses über Feldbau-Veränderungen vom 25 . Febr. 1829 ins Gedächtniß gerufen, und die Einsendung des sä Z., vorgcschrie- benen Auszugs aus dem Verzeichniß über sämtliche, im Laufe des Verwaltungs-Jahrs stattgehabte Feldbau-Veränderungen an das Vorgesetzte K.Ober- smt auf den Termin Sofien Juni d. I. auferlegt.
Den 20. Juni 1829.
Die K. Oberämter.
OberamL Nagold.
Nagold. Der schon so oft untersagte Verkauf unreifer Milchkalber scheint wieder einreißen zu wollen, und es wird daher den Ortsvorstehern auferlegt, den Ortsangehörigen abermals zu eröffnen, daß der Kauf und Verkauf eines nicht Z Wochen alten Kalbes mit der in den K. Verordnungen vom 22. Octbr. 180S und Z. Mai 1806 bestimmten Strafe von Z fl. L 5 kr. angesehen werde, von welchen dem Anbringer Ein Drittel zukommt. -— Zugleich wird den Orts« Vorstehern die Köu. Verordnung vom 1. Sept. 1810 (Reg.Bl. 370) ins Gedächtniß zurückgerufen, und siefürde- ren Ausführung verantwortlich erklärt.
Den 20. Juni 1529.
K. Oberamt.