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Die Liebhaber wollen sich mit Vermögens - Zeugnissen versehen, Morgens 9 Uhr,

auf dem Rathhaus dahier einfinden.

Dienstag den Zosten Juni wird sodann die Verabsireichung des neuen Schulhauses vorgenommen werden.

Der Ueberschlag beträgt: Maurer-- und Stein - Hauer-Arbeit - 71Z fl. 42 kr. Materialien u. Fuhr- - werk .... 872-fl. 14 kr. Gypser-Arbeit . . 208 fl.

Zimmer-Arbeit . 1767 fl. 45 kr.

Schreiner-Arbeit . 525 fl. 50 kr.

Glaser-Arbeit . . 256 fl. 55 kr.

Schlosser-Arbeit . 394 fl. Z9 kr.

Pflästerer-Arbeit . 45 fl.

Anstrich-Arbeit . 76 fl. 24 kr.

Hafner-Arbeit . . 4 fl.

Gußeisen ... 48 fl.

Ingenieur . . . 047 fl « 2 kr.

5259 st- kr.

Die Meister, welche an der Ver­handlung Antheil nehmen wollen, ha­ben sich mit oberamtlich versiegelten Zeugnissen ihrer Geschicklichkeit und ihres Vermögens zu versehen, und Vormittags 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus einzusinden. Nebringen den 15. Juni 1829. Gemeinschaftl. Amt. Pfarrer lVl. Burk. Schultheiß Fortenbacher. Vr. Oberamtmann Schliz.

Nachtrag.

N ag old. Freud e n stad t. Den OrtSvorsiehern beider Oberamts-Bezirke wird die in Nro. 10 des Reg.-Bl. 1829 enthaltene K. Verfügung tn Betreff des Erkenntnisses über Feld­bau-Veränderungen vom 25 . Febr. 1829 ins Gedächtniß gerufen, und die Einsendung des Z., vorgcschrie- benen Auszugs aus dem Verzeichniß über sämtliche, im Laufe des Verwal­tungs-Jahrs stattgehabte Feldbau-Ver­änderungen an das Vorgesetzte K.Ober- smt auf den Termin Sofien Juni d. I. auferlegt.

Den 20. Juni 1829.

Die K. Oberämter.

OberamL Nagold.

Nagold. Der schon so oft un­tersagte Verkauf unreifer Milchkalber scheint wieder einreißen zu wollen, und es wird daher den Ortsvorstehern auferlegt, den Ortsangehörigen aber­mals zu eröffnen, daß der Kauf und Verkauf eines nicht Z Wochen alten Kalbes mit der in den K. Verord­nungen vom 22. Octbr. 180S und Z. Mai 1806 bestimmten Strafe von Z fl. L 5 kr. angesehen werde, von wel­chen dem Anbringer Ein Drittel zu­kommt. - Zugleich wird den Orts« Vorstehern die Köu. Verordnung vom 1. Sept. 1810 (Reg.Bl. 370) ins Gedächtniß zurückgerufen, und siefürde- ren Ausführung verantwortlich erklärt.

Den 20. Juni 1529.

K. Oberamt.