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215

Intelligenz-Blatt

für dieOberamtS-Bezlrke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Im Verlag der Vischeraschen Buchdruckerei.

Nro. 46. Dienstag den 9. Juni 1829.

Stuttgart. Die Unterzeich­nete Stelle wird am

Freitag den iZten d. Mts., Vormittags 9 Uhr, für die nächstfolgenden 6 Monate die Beifuhr der Haber - Erforderniß des Königl. Militärs in die betreffenden Garnisonen von den Fruchtkästen der Kameralämter des Neckarkreises, so­dann zu Rottenburg, Reuthin, Tü­bingen, Altenstaig, Lustnau, Horb, Neuffen, Hall, Ellwangen, Aalen, Schönthal, Kapfenburg, Oehringen, Kirchheim, Geislingen, Göppingen, Wiesenstaig, Blaubeuren und Pful­lingen, im Wege des öffentlichen Ab­streichs vergeben.

Es werden daher diejenigen, wel­che zu diesen Unternehmungen Luft tragen, unter der Bemerkung zur Verhandlung eingeladen, daß solche Fuhrleute, welche indessen noch keine Haberbeifuhr-Akkorde für das Königs. Militär übernommen haben, und da­her der Unterzeichneten Stelle nicht näher bekannt sind, durch gemeinde- räthliche Zeugnisse über ihr Prädikat

und Vermögen sich auszuweisen ge­halten sind.

Den L. Juni 1829.

K. Kriegsrath.

Vt. Sekr. Rieckher.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freudenstadt. Die Ortsvor­stände des dißeitlgen Bezirks erhalten hiedurch in Folge höheren Auftrags, die Weisung, i« dem Fall, wenn ein Frachtführer sich bei denselben wegen einer zufälligen Verletzung der Scheine und Siegel an den Frachtwagen, in Gemäsheit der Vorschrift des §. 101 der Vereins - Zollordnung meldet, je­desmal neben Aufnahme des erforder­lichen Protokolls den Wiederverschluß der verletzten Versicherung mittelst des Amtsstegels vorzunehmen.

Den S. Juni 1829.

K. Oberamt.