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Intelligenz-Blatt
für dieOberamtS-Bezlrke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Im Verlag der Vischeraschen Buchdruckerei.
Nro. 46. Dienstag den 9. Juni 1829.
Stuttgart. Die Unterzeichnete Stelle wird am
Freitag den iZten d. Mts., Vormittags 9 Uhr, für die nächstfolgenden 6 Monate die Beifuhr der Haber - Erforderniß des Königl. Militärs in die betreffenden Garnisonen von den Fruchtkästen der Kameralämter des Neckarkreises, sodann zu Rottenburg, Reuthin, Tübingen, Altenstaig, Lustnau, Horb, Neuffen, Hall, Ellwangen, Aalen, Schönthal, Kapfenburg, Oehringen, Kirchheim, Geislingen, Göppingen, Wiesenstaig, Blaubeuren und Pfullingen, im Wege des öffentlichen Abstreichs vergeben.
Es werden daher diejenigen, welche zu diesen Unternehmungen Luft tragen, unter der Bemerkung zur Verhandlung eingeladen, daß solche Fuhrleute, welche indessen noch keine Haberbeifuhr-Akkorde für das Königs. Militär übernommen haben, und daher der Unterzeichneten Stelle nicht näher bekannt sind, durch gemeinde- räthliche Zeugnisse über ihr Prädikat
und Vermögen sich auszuweisen gehalten sind.
Den L. Juni 1829.
K. Kriegsrath.
Vt. Sekr. Rieckher.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. Die Ortsvorstände des dißeitlgen Bezirks erhalten hiedurch in Folge höheren Auftrags, die Weisung, i« dem Fall, wenn ein Frachtführer sich bei denselben wegen einer zufälligen Verletzung der Scheine und Siegel an den Frachtwagen, in Gemäsheit der Vorschrift des §. 101 der Vereins - Zollordnung meldet, jedesmal neben Aufnahme des erforderlichen Protokolls den Wiederverschluß der verletzten Versicherung mittelst des Amtsstegels vorzunehmen.
Den S. Juni 1829.
K. Oberamt.