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für die OberanitS»Bezirke

Nagold, Freudenstädt und Horb.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 40. Dienstag den 19. Mat 18?9.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. sBereinigunge

des Unterpfands - Wesens in d,«x Stadt -- Gemeinde Dornstetten.j Der Pfand - Kommissaire Heinrich hat den gten d. M. in der Stadt-Ge­meinde Dornstetten das Pfand-Be­reinigungs-Geschäft vollendet, und das neue Unterpfands-Buch angelegt.

Dieß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennt» gebracht, daß von gedachtem Tage an die Verpfän­dungen in jener Gemeinde nach dem Pfand.Gesetz vom röten April 182 5 und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 28 des Einführungs-Ge­setzes von gleichem Tage werden be­handelt werden.

Den 14. Mai 1829^

K. Oberamtsgericht.

Wetnland.

Altenstaig Stadt, Cb- Hausen, E b ershardt und G arr« Weiler, Gerichts-Bezirks Nagold. sSchulden - Liquidationen.j Die Un­terzeichnete Stelle ist beauftragt, das Schuldenwesen der hienach beineldten Personen wo möglich im außergericht­lichen Wege durch Vergleich zu er­ledigen.

Es werden daher alle diejenigen» welche aus irgend einem Rechtsgrunde eine Forderung an dieselben zu ma­chen haben, anmit aufgefordert, an den nachgesetzten Tagen,

Morgens 8 Uhr,

auf den betreffenden Gemeinderaths- Zimmern, entweder in Person oder durch gesetzlich Bevollmächtigte zu er­scheine», und ihre Forderungen gehö­rig zu liquidiren.

Gegen die Nichtcrscheknende aus den vorliegenden Akten nicht zu erse­hende Gläubiger wird von dem Kö­niglichen Oberamts-Gcricht Nagold am Moutag den 22sten Juny l. I. der Präklusiv - Bescheid ausgesprochen, von den Nichterscheinenden bekannten