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I n t e l l i g e n z - B l a L t
für die OberanitS»Bezirke
Nagold, Freudenstädt und Horb.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 40. Dienstag den 19. Mat 18?9.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. sBereinigunge
des Unterpfands - Wesens in d,«x Stadt -- Gemeinde Dornstetten.j Der Pfand - Kommissaire Heinrich hat den gten d. M. in der Stadt-Gemeinde Dornstetten das Pfand-Bereinigungs-Geschäft vollendet, und das neue Unterpfands-Buch angelegt.
Dieß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennt»iß gebracht, daß von gedachtem Tage an die Verpfändungen in jener Gemeinde nach dem Pfand.Gesetz vom röten April 182 5 und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 28 des Einführungs-Gesetzes von gleichem Tage werden behandelt werden.
Den 14. Mai 1829^
K. Oberamtsgericht.
Wetnland.
Altenstaig Stadt, Cb- Hausen, E b ershardt und G arr« Weiler, Gerichts-Bezirks Nagold. sSchulden - Liquidationen.j Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, das Schuldenwesen der hienach beineldten Personen wo möglich im außergerichtlichen Wege durch Vergleich zu erledigen.
Es werden daher alle diejenigen» welche aus irgend einem Rechtsgrunde eine Forderung an dieselben zu machen haben, anmit aufgefordert, an den nachgesetzten Tagen,
Morgens 8 Uhr,
auf den betreffenden Gemeinderaths- Zimmern, entweder in Person oder durch gesetzlich Bevollmächtigte zu erscheine», und ihre Forderungen gehörig zu liquidiren.
Gegen die Nichtcrscheknende aus den vorliegenden Akten nicht zu ersehende Gläubiger wird von dem Königlichen Oberamts-Gcricht Nagold am Moutag den 22sten Juny l. I. der Präklusiv - Bescheid ausgesprochen, von den Nichterscheinenden bekannten